26.03.2014 13:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Staatssekretärsausschuss legt Zwischenbericht zur Armutsmigration vor
Kurzfassung: Staatssekretärsausschuss legt Zwischenbericht zur Armutsmigration vorBundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles stellen den Bericht in ein ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 26.03.2014] Staatssekretärsausschuss legt Zwischenbericht zur Armutsmigration vor
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles stellen den Bericht in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. ""Das ist eine gute Nachricht für unser Land. Zuwanderer tragen zu Wohlstand und Entwicklung bei"", betonte de Maizière. Man dürfe aber auch nicht die Augen vor den Problemen verschließen. In einigen Kommunen sei es zu einer Verschärfung sozialer Problemlagen und einer steigenden Belastung der Systeme kommunaler Daseinsvorsorge gekommen. Betroffen seien etwa die Bereiche Beschulung, Wohnraumversorgung, Obdachlosenunterbringung und Gesundheitsversorgung.
Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen insbesondere Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, seit am 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf diese EU-Mitgliedstaaten erstreckt wurde. ""Die Zahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien ist bundesweit überschaubar, jedoch regional besorgniserregend"", erläuterte der Bundesinnenminister hierzu. ""Daher ist es richtig, dass wir jetzt entgegenwirken, damit kein größerer Schaden für die Bundesrepublik entsteht.""
Die europäische Freizügigkeit sei ein hohes Gut, das nicht zur Disposition stehe, erklärte de Maizière. Um so wichtiger sei deshalb die Bekämpfung ihres Missbrauchs. Dabei dürfe man jedoch nicht nur auf die Zuwanderer selbst schauen, sondern müsse auch diejenigen im Blick haben, die in Deutschland aus dem Missbrauch ein Geschäft machten.
Der Staatssekretärsausschuss hat in seinem Zwischenbericht verschiedene Vorschläge zur Missbrauchsbekämpfung vorgelegt. So soll eine Wiedereinreisesperre im Fall des Rechtsmissbrauchs vorgesehen werden. Geplant sind außerdem eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche und die Strafbewehrung des betrügerischen Erschleichens von Aufenthaltsbescheinigungen. Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sollen durch verschiedene Änderungen des Gewerberechts eingedämmt werden. Auch im Bereich der Familienleistungen und des Kindergelds soll durch gesetzliche Anpassungen ein Missbrauch erschwert werden.
Staatssekretärsausschuss zur Armutsmigration
Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" eingesetzt.
Am 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor. Dieser enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland.
Auf seiner Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Der Ausschuss wird Ende Juni 2014 seinen Endbericht vorlegen.
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Mail: presse@bmi.bund.de
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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles stellen den Bericht in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. ""Das ist eine gute Nachricht für unser Land. Zuwanderer tragen zu Wohlstand und Entwicklung bei"", betonte de Maizière. Man dürfe aber auch nicht die Augen vor den Problemen verschließen. In einigen Kommunen sei es zu einer Verschärfung sozialer Problemlagen und einer steigenden Belastung der Systeme kommunaler Daseinsvorsorge gekommen. Betroffen seien etwa die Bereiche Beschulung, Wohnraumversorgung, Obdachlosenunterbringung und Gesundheitsversorgung.
Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen insbesondere Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, seit am 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf diese EU-Mitgliedstaaten erstreckt wurde. ""Die Zahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien ist bundesweit überschaubar, jedoch regional besorgniserregend"", erläuterte der Bundesinnenminister hierzu. ""Daher ist es richtig, dass wir jetzt entgegenwirken, damit kein größerer Schaden für die Bundesrepublik entsteht.""
Die europäische Freizügigkeit sei ein hohes Gut, das nicht zur Disposition stehe, erklärte de Maizière. Um so wichtiger sei deshalb die Bekämpfung ihres Missbrauchs. Dabei dürfe man jedoch nicht nur auf die Zuwanderer selbst schauen, sondern müsse auch diejenigen im Blick haben, die in Deutschland aus dem Missbrauch ein Geschäft machten.
Der Staatssekretärsausschuss hat in seinem Zwischenbericht verschiedene Vorschläge zur Missbrauchsbekämpfung vorgelegt. So soll eine Wiedereinreisesperre im Fall des Rechtsmissbrauchs vorgesehen werden. Geplant sind außerdem eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche und die Strafbewehrung des betrügerischen Erschleichens von Aufenthaltsbescheinigungen. Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sollen durch verschiedene Änderungen des Gewerberechts eingedämmt werden. Auch im Bereich der Familienleistungen und des Kindergelds soll durch gesetzliche Anpassungen ein Missbrauch erschwert werden.
Staatssekretärsausschuss zur Armutsmigration
Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" eingesetzt.
Am 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor. Dieser enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland.
Auf seiner Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Der Ausschuss wird Ende Juni 2014 seinen Endbericht vorlegen.
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