11.04.2014 14:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie
Kurzfassung: Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie Der Bundesrat setzt sich für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexu ...
[Bundesrat - 11.04.2014] Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie
Der Bundesrat setzt sich für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ein. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung bitten die Länder daher die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass es nach deutschem Recht derzeit nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen - die sie beispielsweise beim Baden, Spielen oder in der Sauna zeigen - käuflich zu erwerben oder auf andere Weise zu beziehen. Diese Bilder könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen. Dem Bundesrat erscheint es daher notwendig, die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder zu unterbinden und den gewerbsmäßigen Handel mit solchen Aufnahmen strafrechtlich zu sanktionieren.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat setzt sich für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ein. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung bitten die Länder daher die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass es nach deutschem Recht derzeit nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen - die sie beispielsweise beim Baden, Spielen oder in der Sauna zeigen - käuflich zu erwerben oder auf andere Weise zu beziehen. Diese Bilder könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen. Dem Bundesrat erscheint es daher notwendig, die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder zu unterbinden und den gewerbsmäßigen Handel mit solchen Aufnahmen strafrechtlich zu sanktionieren.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie" ist Bundesrat, vertreten durch .