23.04.2014 13:18 Uhr in Computer & Internet von DIE LINKE
Vorratsdatenspeicherung: Nationale Alleingänge verbieten sich
Kurzfassung: Vorratsdatenspeicherung: Nationale Alleingänge verbieten sichDer stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl dringt auf einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil des Europäi ...
[DIE LINKE - 23.04.2014] Vorratsdatenspeicherung: Nationale Alleingänge verbieten sich
Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl dringt auf einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ließe "Spielräume". Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:
Auch wenn es dem stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Strobl nicht passt:
Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Anfang April ist in seinen Aussagen eindeutig und klar. Deutlich sagt das Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist.
Da kann auch Herr Strobl keine "Spielräume" für nationale Alleingänge sehen.
Nationale Alleingänge - zumal bei einem derartigen Thema - verbieten sich von selbst, sie führen zu nichts. Das hat offensichtlich auch die Regierung begriffen, die das Thema in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgen will.
Was wichtig wäre, und darin liegt die Chance des Urteils, dass die Bedeutung und Unverletzlichkeit von Grundrechten endlich wieder bewusster wahrgenommen werden und nicht jedes Mal aufs Neue gegen Angriffe verteidigt werden muss.
DIE LINKE war von Anfang an gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, das Urteil stützt und bekräftigt unsere Position. Herr Strobl sei hiermit aufgefordert, das Urteil zu akzeptieren und aufzuhören, nach Wegen zu suchen, mit denen Grund- und Freiheitsrechte doch noch beschnitten werden können.
DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 24009 543 oder -4
Telefax: 030 24009 220
Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
URL: http://die-linke.de
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Auch wenn es dem stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Strobl nicht passt:
Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Anfang April ist in seinen Aussagen eindeutig und klar. Deutlich sagt das Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist.
Da kann auch Herr Strobl keine "Spielräume" für nationale Alleingänge sehen.
Nationale Alleingänge - zumal bei einem derartigen Thema - verbieten sich von selbst, sie führen zu nichts. Das hat offensichtlich auch die Regierung begriffen, die das Thema in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgen will.
Was wichtig wäre, und darin liegt die Chance des Urteils, dass die Bedeutung und Unverletzlichkeit von Grundrechten endlich wieder bewusster wahrgenommen werden und nicht jedes Mal aufs Neue gegen Angriffe verteidigt werden muss.
DIE LINKE war von Anfang an gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, das Urteil stützt und bekräftigt unsere Position. Herr Strobl sei hiermit aufgefordert, das Urteil zu akzeptieren und aufzuhören, nach Wegen zu suchen, mit denen Grund- und Freiheitsrechte doch noch beschnitten werden können.
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