15.05.2014 13:52 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV begrüßt Gerichtsurteile zum Rundfunkbeitrag
Kurzfassung: DJV begrüßt Gerichtsurteile zum RundfunkbeitragDer Deutsche Journalisten-Verband hat die aktuellen Urteile von zwei Landesverfassungsgerichten zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Sie verschafften den öf ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 15.05.2014] DJV begrüßt Gerichtsurteile zum Rundfunkbeitrag
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die aktuellen Urteile von zwei Landesverfassungsgerichten zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Sie verschafften den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die wirtschaftliche Planungssicherheit, auf die sie zur Erfüllung ihres Programmauftrags dringend angewiesen seien, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Am heutigen Donnerstag wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof Klagen der Drogeriekette Rossmann und anderer Beitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag mit der Begründung zurück, dabei handle es sich um eine "nicht-steuerliche Abgabe". Die Rundfunkgebühr sei keine Steuer, weil der Rundfunknutzer eine Gegenleistung erhalte, urteilten die Richter (Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12). Das Verfassungsgericht Rheinland- Pfalz hatte bereits am Dienstag gegen ein Straßenbauunternehmen entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht den Gleichheitsgrundsatz oder die Handlungsfreiheit verletze (Az.: VGH B 35/12).
"Den Mitarbeitern von ARD und ZDF ist zu wünschen, dass die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Finanzierung der Sender und damit der journalistischen Arbeit jetzt ihr Ende finden", sagte Konken. Es komme nun darauf an, die vorhandenen Finanzmittel so einzusetzen, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag dauerhaft in vollem Umfang erfüllen könnten.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die aktuellen Urteile von zwei Landesverfassungsgerichten zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Sie verschafften den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die wirtschaftliche Planungssicherheit, auf die sie zur Erfüllung ihres Programmauftrags dringend angewiesen seien, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Am heutigen Donnerstag wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof Klagen der Drogeriekette Rossmann und anderer Beitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag mit der Begründung zurück, dabei handle es sich um eine "nicht-steuerliche Abgabe". Die Rundfunkgebühr sei keine Steuer, weil der Rundfunknutzer eine Gegenleistung erhalte, urteilten die Richter (Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12). Das Verfassungsgericht Rheinland- Pfalz hatte bereits am Dienstag gegen ein Straßenbauunternehmen entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht den Gleichheitsgrundsatz oder die Handlungsfreiheit verletze (Az.: VGH B 35/12).
"Den Mitarbeitern von ARD und ZDF ist zu wünschen, dass die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Finanzierung der Sender und damit der journalistischen Arbeit jetzt ihr Ende finden", sagte Konken. Es komme nun darauf an, die vorhandenen Finanzmittel so einzusetzen, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag dauerhaft in vollem Umfang erfüllen könnten.
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