15.05.2014 15:19 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt
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Jeder Mieter hat das Recht, seine Miete zu kürzen, wenn seine Wohnung in der Nutzung eingeschränkt ist. Allerdings dürfen die Schäden nicht vom Mieter selbst verursacht worden sein. Zudem muss der Mieter seinem Vermieter die Mängel schriftlich anzeigen, die Mietminderung ankündigen und ihn zur Beseitigung der Mängel auffordern.
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Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt
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Autor der Pressemeldung "Mietrecht und Mietminderung" ist Rechtsanwältin Gesa Bendfeldt, vertreten durch Gesa Bendfeldt.