23.05.2014 15:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Kurzfassung: Bekämpfung des internationalen Terrorismus Der Bundesrat hat in seiner 922. Plenarsitzung am 23. Mai 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundes ...
[Bundesrat - 23.05.2014] Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Der Bundesrat hat in seiner 922. Plenarsitzung am 23. Mai 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei umsetzen will.
Der Bundesrat möchte den Begriff der rechtswidrigen Gewalt präziser fassen, um keine Zweifel an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Formulierung aufkommen zu lassen. Er bittet zudem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die im Gesetz noch enthaltene sogenannte Eilfallregelung aufgehoben werden kann. Sie sei problematisch, weil die abfragende Behörde durch sie unmittelbaren Zugriff auf gespeicherte Daten erhält, ohne dass eine Prüfung durch die speichernde Behörde erfolgt. Die Regelung habe in der Vergangenheit zudem keine praktische Bedeutung entfaltet, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen. Dies betrifft zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat hat in seiner 922. Plenarsitzung am 23. Mai 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei umsetzen will.
Der Bundesrat möchte den Begriff der rechtswidrigen Gewalt präziser fassen, um keine Zweifel an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Formulierung aufkommen zu lassen. Er bittet zudem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die im Gesetz noch enthaltene sogenannte Eilfallregelung aufgehoben werden kann. Sie sei problematisch, weil die abfragende Behörde durch sie unmittelbaren Zugriff auf gespeicherte Daten erhält, ohne dass eine Prüfung durch die speichernde Behörde erfolgt. Die Regelung habe in der Vergangenheit zudem keine praktische Bedeutung entfaltet, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen. Dies betrifft zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bekämpfung des internationalen Terrorismus" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bekämpfung des internationalen Terrorismus" ist Bundesrat, vertreten durch .