28.05.2014 17:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Stabilitätsrat spricht sich für Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen aus
Kurzfassung: Stabilitätsrat spricht sich für Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen ausAuf Einladung seiner beiden Vorsitzenden - Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans und Bunde ...
[Bundesrat - 28.05.2014] Stabilitätsrat spricht sich für Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen aus
Auf Einladung seiner beiden Vorsitzenden - Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble - kam der Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte am 28. Mai 2014 im Gebäude des Bundesrates in Berlin zu seiner 9. Sitzung zusammen.
Auf der Tagesordnung des Gremiums, dessen vorrangige Aufgabe die regelmäßige Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern ist, stand unter anderem die Frage, ob die - gesetzlich vorgeschriebene - gesamtstaatliche Defizitobergrenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den kommenden Jahren eingehalten werden kann.
Finanzierungsobergrenze ist einzuhalten
Die Mitglieder des Stabilitätsrates wurden in ihrer Diskussion über diesen Punkt erstmals von dem im letzten Dezember gegründeten unabhängigen Beirat unterstützt. Der Vorsitzende des Beirats, Professor Dr. Eckhard Janeba, stellte die hierzu vorliegende Stellungnahme des neuen Gremiums vor.
Im Ergebnis stimmen Stabilitätsrat und Beirat darin überein, dass die gesetzlich zulässige Finanzierungsobergrenze bis 2018 eingehalten wird. Trotzdem, so sind sich Stabilitätsrat und Beirat einig, ist die Haushaltsdisziplin unbedingt auf allen staatlichen Ebenen zu wahren.
Konsolidierung kommt voran
Zudem konnte der Stabilitätsrat feststellen, dass die Konsolidierungshilfeländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in diesem Jahr erneut ihre Finanzierungsdefizitobergrenzen eingehalten haben.
Der Stabilitätsrat bestätigte den Sanierungsländer Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein zudem ein erfolgreiches Umsetzen der vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr. Das Land Bremen wurde jedoch gebeten, die neu beschlossenen Sanierungsvorhaben weiter finanziell zu konkretisieren. Das Saarland soll in seinem Herbstbericht weitere Sanierungsmaßnahmen ausführen, die im kommenden Jahr im Haushalt zu verankern sind.
Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahme des Beirats sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.stabilitaetsrat.de
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Auf Einladung seiner beiden Vorsitzenden - Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble - kam der Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte am 28. Mai 2014 im Gebäude des Bundesrates in Berlin zu seiner 9. Sitzung zusammen.
Auf der Tagesordnung des Gremiums, dessen vorrangige Aufgabe die regelmäßige Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern ist, stand unter anderem die Frage, ob die - gesetzlich vorgeschriebene - gesamtstaatliche Defizitobergrenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den kommenden Jahren eingehalten werden kann.
Finanzierungsobergrenze ist einzuhalten
Die Mitglieder des Stabilitätsrates wurden in ihrer Diskussion über diesen Punkt erstmals von dem im letzten Dezember gegründeten unabhängigen Beirat unterstützt. Der Vorsitzende des Beirats, Professor Dr. Eckhard Janeba, stellte die hierzu vorliegende Stellungnahme des neuen Gremiums vor.
Im Ergebnis stimmen Stabilitätsrat und Beirat darin überein, dass die gesetzlich zulässige Finanzierungsobergrenze bis 2018 eingehalten wird. Trotzdem, so sind sich Stabilitätsrat und Beirat einig, ist die Haushaltsdisziplin unbedingt auf allen staatlichen Ebenen zu wahren.
Konsolidierung kommt voran
Zudem konnte der Stabilitätsrat feststellen, dass die Konsolidierungshilfeländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in diesem Jahr erneut ihre Finanzierungsdefizitobergrenzen eingehalten haben.
Der Stabilitätsrat bestätigte den Sanierungsländer Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein zudem ein erfolgreiches Umsetzen der vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr. Das Land Bremen wurde jedoch gebeten, die neu beschlossenen Sanierungsvorhaben weiter finanziell zu konkretisieren. Das Saarland soll in seinem Herbstbericht weitere Sanierungsmaßnahmen ausführen, die im kommenden Jahr im Haushalt zu verankern sind.
Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahme des Beirats sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.stabilitaetsrat.de
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