13.06.2014 14:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Reform des Lebensversicherungsrechts
Kurzfassung: Reform des LebensversicherungsrechtsDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine E ...
[Bundesrat - 13.06.2014] Reform des Lebensversicherungsrechts
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.
Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt der Entwurf Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.
Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt der Entwurf Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Reform des Lebensversicherungsrechts" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Reform des Lebensversicherungsrechts" ist Bundesrat, vertreten durch .