13.06.2014 14:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Rentenpaket
Kurzfassung: RentenpaketDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 das Rentenpaket gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Es weitet die Altersrente fü ...
[Bundesrat - 13.06.2014] Rentenpaket
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 das Rentenpaket gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Es weitet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus. Diese können dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorübergehend eine abschlagfreie Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Zudem wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder erhöhen sich für diese Eltern um zwölf Monate. Auch Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sichert das Gesetz besser ab. Diese sollen zukünftig so gestellt sein, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 das Rentenpaket gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Es weitet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus. Diese können dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorübergehend eine abschlagfreie Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Zudem wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder erhöhen sich für diese Eltern um zwölf Monate. Auch Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sichert das Gesetz besser ab. Diese sollen zukünftig so gestellt sein, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten.
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