13.06.2014 14:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Kündigungsschutz für 'Datschen'-Besitzer verlängern
Kurzfassung: Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängernDer Bundesrat will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern und die Pflicht zum Tragen der Abbru ...
[Bundesrat - 13.06.2014] Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer verlängern
Der Bundesrat will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern und die Pflicht zum Tragen der Abbruchkosten der Wochenendhäuser neu regeln.
In ihrem am 13. Juni 2014 beschlossenen Gesetzentwurf machen die Länder darauf aufmerksam, dass am 3. Oktober 2015 der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke mit Wochenendhäuschen im Beitrittsgebiet (sogenannte Datschen) endet. Es sei zu erwarten, dass viele Eigentümer dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zahlreiche Nutzer ihr Wochenendgrundstück herausgeben müssen. Problematisch sei auch, dass die bisherigen Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten für das Wochenendhaus zu tragen haben, wenn das Vertragsverhältnis nach dem 3. Oktober 2022 endet. Falls das Vertragsverhältnis erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, seien die Nutzer sogar zur vollständigen Beseitigung der Datschen auf eigene Kosten verpflichtet. Die hierdurch entstehenden gegenläufigen finanziellen Interessen von Eigentümern und Besitzern seien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, da die bisherige Regelung die Nutzer über Gebühr belaste, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat will den besonderen Kündigungsschutz für "Datschen"-Besitzer bis zum Oktober 2018 verlängern und die Pflicht zum Tragen der Abbruchkosten der Wochenendhäuser neu regeln.
In ihrem am 13. Juni 2014 beschlossenen Gesetzentwurf machen die Länder darauf aufmerksam, dass am 3. Oktober 2015 der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke mit Wochenendhäuschen im Beitrittsgebiet (sogenannte Datschen) endet. Es sei zu erwarten, dass viele Eigentümer dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zahlreiche Nutzer ihr Wochenendgrundstück herausgeben müssen. Problematisch sei auch, dass die bisherigen Nutzer die Hälfte der Abbruchkosten für das Wochenendhaus zu tragen haben, wenn das Vertragsverhältnis nach dem 3. Oktober 2022 endet. Falls das Vertragsverhältnis erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, seien die Nutzer sogar zur vollständigen Beseitigung der Datschen auf eigene Kosten verpflichtet. Die hierdurch entstehenden gegenläufigen finanziellen Interessen von Eigentümern und Besitzern seien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, da die bisherige Regelung die Nutzer über Gebühr belaste, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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