11.07.2014 15:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Kurzfassung: Finanzreform der gesetzlichen KrankenversicherungDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 ein Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bund ...
[Bundesrat - 11.07.2014] Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2014 ein Gesetz zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern.
Zudem bittet er die Bundesregierung, über die im Gesetz bereits vorgesehenen kurzfristig wirkenden Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige Modelle zu entwickeln, um eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und eine Versicherungslösung bei Haftpflichtschäden für Hebammen sicherzustellen. Diese soll unter anderem durch eine breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls eine öffentlich-rechtlich Absicherung der Risiken der derzeitigen Prämiendynamik entgegenwirken.
Mit dem Gesetz bringt der Bundestag die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Hierzu legt er einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft das Gesetz ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Der Bundestag beschloss zudem einen "Sicherstellungszuschlag" für Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen und ihre Haftpflichtprämien nicht aufbringen können, sowie den Aufbau eines wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.
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Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern.
Zudem bittet er die Bundesregierung, über die im Gesetz bereits vorgesehenen kurzfristig wirkenden Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige Modelle zu entwickeln, um eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und eine Versicherungslösung bei Haftpflichtschäden für Hebammen sicherzustellen. Diese soll unter anderem durch eine breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls eine öffentlich-rechtlich Absicherung der Risiken der derzeitigen Prämiendynamik entgegenwirken.
Mit dem Gesetz bringt der Bundestag die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Hierzu legt er einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft das Gesetz ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Der Bundestag beschloss zudem einen "Sicherstellungszuschlag" für Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen und ihre Haftpflichtprämien nicht aufbringen können, sowie den Aufbau eines wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.
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