11.07.2014 15:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Haushaltsbegleitgesetz 2014
Kurzfassung: Haushaltsbegleitgesetz 2014Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Haushaltsbegleitgesetz für das laufende Jahr. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übergeb ...
[Bundesrat - 11.07.2014] Haushaltsbegleitgesetz 2014
Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Haushaltsbegleitgesetz für das laufende Jahr. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übergeben.
Das Gesetz verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung, einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve kann der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 auf 10,5 Milliarden und für das Jahr 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Die hierdurch bedingten Mindereinnahmen sind in beiden Jahren durch Entnahmen von 3,5 bzw. 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve auszugleichen.
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Das Gesetz verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung, einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve kann der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 auf 10,5 Milliarden und für das Jahr 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Die hierdurch bedingten Mindereinnahmen sind in beiden Jahren durch Entnahmen von 3,5 bzw. 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve auszugleichen.
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