11.07.2014 16:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kurzfassung: EU-Gesellschaft mit beschränkter HaftungDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftu ...
[Bundesrat - 11.07.2014] EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Unius Personae - SUP) beraten und hierzu sehr umfangreich und kritisch Stellung genommen.
Aus ihrer Sicht begegnen beispielsweise die Vorschläge zur Online-Gründung einer SUP unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher und individueller Interessen grundsätzlichen Bedenken.
Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verfahren in der vorgesehenen Ausgestaltung einmütig für nicht praxisgerecht halten.
Kritisch sieht er auch die Vorgaben zur Kapitalausstattung der SUP, die er für unzulänglich hält. Das vorgeschlagene Mindestkapital von nur einem Euro bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kapitalansparpflicht bedeute den dauerhaften Verzicht auf eine Haftungsmasse für die Gläubiger. Dies widerspreche den berechtigten Interessen des Gläubiger- und Verbraucherschutzes.
Zudem erscheinen den Ländern auch die Vorschriften zum Schutz des faktisch vorhandenen Kapitals unzureichend. Sie sprechen sich auch entschieden gegen die vorgesehene Möglichkeit einer beliebigen Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz aus. Dies würde erhebliche Gefahren für den Rechtsverkehr bedeuten und die SUP zur idealen Briefkastengesellschaft machen.
Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag das Ziel, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erleichtern und so Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen. Insbesondere soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht werden, einfach und kostengünstig Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Aus ihrer Sicht begegnen beispielsweise die Vorschläge zur Online-Gründung einer SUP unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher und individueller Interessen grundsätzlichen Bedenken.
Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verfahren in der vorgesehenen Ausgestaltung einmütig für nicht praxisgerecht halten.
Kritisch sieht er auch die Vorgaben zur Kapitalausstattung der SUP, die er für unzulänglich hält. Das vorgeschlagene Mindestkapital von nur einem Euro bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kapitalansparpflicht bedeute den dauerhaften Verzicht auf eine Haftungsmasse für die Gläubiger. Dies widerspreche den berechtigten Interessen des Gläubiger- und Verbraucherschutzes.
Zudem erscheinen den Ländern auch die Vorschriften zum Schutz des faktisch vorhandenen Kapitals unzureichend. Sie sprechen sich auch entschieden gegen die vorgesehene Möglichkeit einer beliebigen Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz aus. Dies würde erhebliche Gefahren für den Rechtsverkehr bedeuten und die SUP zur idealen Briefkastengesellschaft machen.
Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag das Ziel, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erleichtern und so Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit abzubauen. Insbesondere soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht werden, einfach und kostengünstig Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen.
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