15.07.2014 17:18 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen Menschenrechtsanwalt
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen MenschenrechtsanwaltZu dem Urteil gegen den saudischen Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abu al-Khair erklärte der Beauftragte der Bunde ...
[Auswärtiges Amt - 15.07.2014] Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen Menschenrechtsanwalt
Zu dem Urteil gegen den saudischen Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abu al-Khair erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (14.07.):
Ich bin tief besorgt über die Verurteilung von Waleed Abu al-Khair, der sich friedlich für Menschenrechte eingesetzt hat. Seine Inhaftierung ist ein Rückschritt für die wichtige Arbeit von Menschenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien.
Ich appelliere an die saudische Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und zu garantieren. Die saudischen Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass die Durchführung von Gerichtsverfahren, Freiheitsentzug und Haftbedingungen im Einklang rechtsstaatlichen Normen stehen.
Hintergrundinformationen:
Waleed Abu al-Khair, prominenter Menschenrechtsaktivist und Anwalt wurde am 6. Juli 2014 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren und weiteren 15 Jahren Ausreisesperre verurteilt. Das Urteil wurde von einem Sondergericht gefällt, das für Staatssicherheit und Anti-Terrorkampf zuständig ist. Abu Al-Khair ist mit seiner Verurteilung der erste bekannte Menschenrechtsverteidiger, der nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz verurteilt wurde.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Zu dem Urteil gegen den saudischen Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abu al-Khair erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (14.07.):
Ich bin tief besorgt über die Verurteilung von Waleed Abu al-Khair, der sich friedlich für Menschenrechte eingesetzt hat. Seine Inhaftierung ist ein Rückschritt für die wichtige Arbeit von Menschenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien.
Ich appelliere an die saudische Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und zu garantieren. Die saudischen Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass die Durchführung von Gerichtsverfahren, Freiheitsentzug und Haftbedingungen im Einklang rechtsstaatlichen Normen stehen.
Hintergrundinformationen:
Waleed Abu al-Khair, prominenter Menschenrechtsaktivist und Anwalt wurde am 6. Juli 2014 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren und weiteren 15 Jahren Ausreisesperre verurteilt. Das Urteil wurde von einem Sondergericht gefällt, das für Staatssicherheit und Anti-Terrorkampf zuständig ist. Abu Al-Khair ist mit seiner Verurteilung der erste bekannte Menschenrechtsverteidiger, der nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz verurteilt wurde.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/auswärtiges-amt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen Menschenrechtsanwalt" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen Menschenrechtsanwalt" ist Auswärtiges Amt, vertreten durch .