[Auswärtiges Amt - 15.07.2014] Menschenrechtsbeauftragter zu Urteil gegen saudischen Menschenrechtsanwalt
Zu dem Urteil gegen den saudischen Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abu al-Khair erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (14.07.):
Ich bin tief besorgt über die Verurteilung von Waleed Abu al-Khair, der sich friedlich für Menschenrechte eingesetzt hat. Seine Inhaftierung ist ein Rückschritt für die wichtige Arbeit von Menschenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien.
Ich appelliere an die saudische Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und zu garantieren. Die saudischen Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass die Durchführung von Gerichtsverfahren, Freiheitsentzug und Haftbedingungen im Einklang rechtsstaatlichen Normen stehen.
Hintergrundinformationen:
Waleed Abu al-Khair, prominenter Menschenrechtsaktivist und Anwalt wurde am 6. Juli 2014 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren und weiteren 15 Jahren Ausreisesperre verurteilt. Das Urteil wurde von einem Sondergericht gefällt, das für Staatssicherheit und Anti-Terrorkampf zuständig ist. Abu Al-Khair ist mit seiner Verurteilung der erste bekannte Menschenrechtsverteidiger, der nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz verurteilt wurde.
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