18.07.2014 09:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
77.109 Asylanträge im ersten Halbjahr 2014
Kurzfassung: 77.109 Asylanträge im ersten Halbjahr 2014Im ersten Halbjahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 77.109 Asylanträge gestellt.Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis Juni ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 18.07.2014] 77.109 Asylanträge im ersten Halbjahr 2014
Im ersten Halbjahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 77.109 Asylanträge gestellt.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis Juni 2013 stieg die Zahl der Asylbewerber um fast 60 Prozent.
11.818 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2014 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,5 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 3.352 Personen (5,5 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 894 Personen (1,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unternimmt große Anstrengungen, um mit der steigenden Zahl der Asylanträge Schritt zu halten. Insbesondere durch interne Optimierungen und die Bereitstellung von zusätzlichem Personal konnte die Zahl der Entscheidungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 nahezu verdoppelt werden. Dennoch ein weiterer starker Anstieg ist nur noch unter größten Mühen zu bewältigen. Wir müssen jetzt das Richtige tun und den Zuzug nicht schutzbedürftiger Personen aus den Westbalkanstaaten stoppen, damit wir den tatsächlich Schutzbedürftigen die erforderliche Hilfe bieten können. Die Zahlen für alle drei betroffenen Westbalkanstaaten sind im Juni erneut gestiegen.
Diese Entwicklung erfordert unser Handeln. Ich erwarte deshalb, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zu dem von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" nach der Sommerpause abschließen können.
Die Zahlen im Einzelnen:
I.Erstes Halbjahr 2014
In der Zeit von Januar bis Juni 2014 haben insgesamt 77.109 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 67.441 als Erstanträge und 9.668 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (48.524 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 28.585 Personen (58,9 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2014 (67.441) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (43.016 Erstanträge) um 56,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten sechs Monaten 2014 (9.668) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (5.508) um 75,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina.
Im ersten Halbjahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 60.467 Entscheidungen (Vorjahr: 31.191) getroffen. Insgesamt 11.818 Personen (19,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 903 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 10.915 Personen (18,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 3.352 Personen (5,5 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im ersten Halbjahr 2014 bei 894 Personen (1,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 19.690 Personen (32,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 24.713 Personen (40,9 Prozent).
Ende Juni 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 112.873, davon 102.847 als Erstanträge und 10.026 als Folgeanträge (Vormonat: 106.963 anhängige Verfahren, davon 97.729 Erst- und 9.234 Folgeanträge; zum 30. Juni 2013: 67.583 anhängige Verfahren, davon 62.514 Erst- und 5.069 Folgeanträge).
II. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2014 14.019 Personen Asyl beantragt, davon 12.077 als Erstanträge und 1.942 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.509 Personen (47,4 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 1.562 Personen (12,5 Prozent) gestiegen.
Die Zahl der Asylerstanträge im Juni 2014 (12.077) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (8.408 Erstanträge) um 43,6 Prozent und gegenüber dem Vormonat (11.160 Erstanträge) um 8,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Eritrea und Serbien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juni 2014 (1.942) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.102) um 76,2 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.297) um 49,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.
Im Juni 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 8.779 Personen (Vormonat: 9.394, Vorjahresmonat: 5.667) entschieden. 2.224 Personen (25,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 166 Personen (1,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.058 Personen (23,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im Juni 2014 erhielten 486 Personen (5,6 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2014 bei 165 Personen (1,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.970 Personen (33,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.934 Personen (33,4 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Im ersten Halbjahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 77.109 Asylanträge gestellt.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis Juni 2013 stieg die Zahl der Asylbewerber um fast 60 Prozent.
11.818 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2014 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,5 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 3.352 Personen (5,5 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 894 Personen (1,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unternimmt große Anstrengungen, um mit der steigenden Zahl der Asylanträge Schritt zu halten. Insbesondere durch interne Optimierungen und die Bereitstellung von zusätzlichem Personal konnte die Zahl der Entscheidungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 nahezu verdoppelt werden. Dennoch ein weiterer starker Anstieg ist nur noch unter größten Mühen zu bewältigen. Wir müssen jetzt das Richtige tun und den Zuzug nicht schutzbedürftiger Personen aus den Westbalkanstaaten stoppen, damit wir den tatsächlich Schutzbedürftigen die erforderliche Hilfe bieten können. Die Zahlen für alle drei betroffenen Westbalkanstaaten sind im Juni erneut gestiegen.
Diese Entwicklung erfordert unser Handeln. Ich erwarte deshalb, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zu dem von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" nach der Sommerpause abschließen können.
Die Zahlen im Einzelnen:
I.Erstes Halbjahr 2014
In der Zeit von Januar bis Juni 2014 haben insgesamt 77.109 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 67.441 als Erstanträge und 9.668 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (48.524 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 28.585 Personen (58,9 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2014 (67.441) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (43.016 Erstanträge) um 56,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten sechs Monaten 2014 (9.668) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (5.508) um 75,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina.
Im ersten Halbjahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 60.467 Entscheidungen (Vorjahr: 31.191) getroffen. Insgesamt 11.818 Personen (19,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 903 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 10.915 Personen (18,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 3.352 Personen (5,5 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im ersten Halbjahr 2014 bei 894 Personen (1,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 19.690 Personen (32,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 24.713 Personen (40,9 Prozent).
Ende Juni 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 112.873, davon 102.847 als Erstanträge und 10.026 als Folgeanträge (Vormonat: 106.963 anhängige Verfahren, davon 97.729 Erst- und 9.234 Folgeanträge; zum 30. Juni 2013: 67.583 anhängige Verfahren, davon 62.514 Erst- und 5.069 Folgeanträge).
II. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2014 14.019 Personen Asyl beantragt, davon 12.077 als Erstanträge und 1.942 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.509 Personen (47,4 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 1.562 Personen (12,5 Prozent) gestiegen.
Die Zahl der Asylerstanträge im Juni 2014 (12.077) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (8.408 Erstanträge) um 43,6 Prozent und gegenüber dem Vormonat (11.160 Erstanträge) um 8,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Eritrea und Serbien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juni 2014 (1.942) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.102) um 76,2 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.297) um 49,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.
Im Juni 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 8.779 Personen (Vormonat: 9.394, Vorjahresmonat: 5.667) entschieden. 2.224 Personen (25,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 166 Personen (1,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.058 Personen (23,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im Juni 2014 erhielten 486 Personen (5,6 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2014 bei 165 Personen (1,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.970 Personen (33,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.934 Personen (33,4 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium des Innern (BMI),
, 10559 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089; http://www.bmi.bund.de
, 10559 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089; http://www.bmi.bund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium des Innern (BMI)
10559 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium des Innern (BMI)
10559 Berlin
Deutschland
E-Mail:
Web:
Tel:
+49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Fax:
+49 30 18681-1083
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-des-innern-bmi-pressefach.html
Die Pressemeldung "77.109 Asylanträge im ersten Halbjahr 2014" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "77.109 Asylanträge im ersten Halbjahr 2014" ist Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch .