25.07.2014 11:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Regierungsentwürfe zur Europäischen Bankenunion im Bundesrat
Kurzfassung: Regierungsentwürfe zur Europäischen Bankenunion im BundesratNach der parlamentarischen Sommerpause steht die Umsetzung der Europäischen Bankenunion in deutsches Recht auf der Agenda des Bundesrates ...
[Bundesrat - 25.07.2014] Regierungsentwürfe zur Europäischen Bankenunion im Bundesrat
Nach der parlamentarischen Sommerpause steht die Umsetzung der Europäischen Bankenunion in deutsches Recht auf der Agenda des Bundesrates. Die Länder haben dann Gelegenheit, sich zu vier Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett zu äußern. Anschließend wird sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
In den Entwürfen geht es sowohl um die Abwicklung als auch die Rekapitalisierung maroder Banken sowie die Haftung von Bankeneigentümern im Falle einer Schieflage.
Vom 1. Januar 2015 an sollen vorrangig Aktionäre und Gläubiger zur Rettung ihrer Geldinstitute herangezogen werden. Dies soll Steuerzahler vor hohen Belastungen im Falle einer Bankenkrise schützen.
Ein mit den nationalen Bankenabgaben gefüllter europäischer Fonds soll zukünftige Abwicklungsmaßnahmen finanzieren. Zum Übergang wird die Antragsfrist für den deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) letztmalig bis Ende 2015 verlängert.
Künftig direkte Finanzhilfen
Künftig soll es auch möglich sein, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) schwächelnde Kreditinstitute mit direkten Finanzhilfen unterstützt. Bisher waren nur indirekte Hilfen über die Staatshaushalte des jeweiligen Heimatlandes erlaubt. Voraussetzung für die Geldleistungen ist, dass die betroffenen Mitgliedsländer diese nicht selbst über ihre Staatshaushalte leisten können.
Vorgesehen sind zudem Reformauflagen für die Banken und der Aufbau einer nationalen Behörde zur Banken-Sanierung und -Abwicklung. Diese soll im Ernstfall tief in die Strukturen der Institute eingreifen dürfen. Künftig soll nicht jede Bank um jeden Preis gerettet werden müssen, um eine Finanzkrise zu vermeiden.
Wie geht es weiter
Zwei Gesetzentwürfe sind dem Bundesrat bereits zugeleitet (BR-Drs. 321/14 und 322/14), zwei weitere folgen voraussichtlich am 8. August 2014. Sie stehen dann in der Rubrik Neueingänge zum Download bereit.
Die Fachausschüsse des Bundesrates tagen in der ersten Septemberwoche und bereiten ihre Empfehlungen für das Plenum am 19. September 2014 vor.
Eine Stellungnahme des Bundesrates würde zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu ihre Gegenäußerung beschließen kann. Alle Dokumente werden dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Auf diese Weise können die Abgeordneten bei ihren Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen.
Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat noch einmal drei Wochen Zeit, um über die Zustimmung zu den Gesetzesbeschlüssen zu beraten.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
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Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Nach der parlamentarischen Sommerpause steht die Umsetzung der Europäischen Bankenunion in deutsches Recht auf der Agenda des Bundesrates. Die Länder haben dann Gelegenheit, sich zu vier Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett zu äußern. Anschließend wird sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
In den Entwürfen geht es sowohl um die Abwicklung als auch die Rekapitalisierung maroder Banken sowie die Haftung von Bankeneigentümern im Falle einer Schieflage.
Vom 1. Januar 2015 an sollen vorrangig Aktionäre und Gläubiger zur Rettung ihrer Geldinstitute herangezogen werden. Dies soll Steuerzahler vor hohen Belastungen im Falle einer Bankenkrise schützen.
Ein mit den nationalen Bankenabgaben gefüllter europäischer Fonds soll zukünftige Abwicklungsmaßnahmen finanzieren. Zum Übergang wird die Antragsfrist für den deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) letztmalig bis Ende 2015 verlängert.
Künftig direkte Finanzhilfen
Künftig soll es auch möglich sein, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) schwächelnde Kreditinstitute mit direkten Finanzhilfen unterstützt. Bisher waren nur indirekte Hilfen über die Staatshaushalte des jeweiligen Heimatlandes erlaubt. Voraussetzung für die Geldleistungen ist, dass die betroffenen Mitgliedsländer diese nicht selbst über ihre Staatshaushalte leisten können.
Vorgesehen sind zudem Reformauflagen für die Banken und der Aufbau einer nationalen Behörde zur Banken-Sanierung und -Abwicklung. Diese soll im Ernstfall tief in die Strukturen der Institute eingreifen dürfen. Künftig soll nicht jede Bank um jeden Preis gerettet werden müssen, um eine Finanzkrise zu vermeiden.
Wie geht es weiter
Zwei Gesetzentwürfe sind dem Bundesrat bereits zugeleitet (BR-Drs. 321/14 und 322/14), zwei weitere folgen voraussichtlich am 8. August 2014. Sie stehen dann in der Rubrik Neueingänge zum Download bereit.
Die Fachausschüsse des Bundesrates tagen in der ersten Septemberwoche und bereiten ihre Empfehlungen für das Plenum am 19. September 2014 vor.
Eine Stellungnahme des Bundesrates würde zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu ihre Gegenäußerung beschließen kann. Alle Dokumente werden dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Auf diese Weise können die Abgeordneten bei ihren Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen.
Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat noch einmal drei Wochen Zeit, um über die Zustimmung zu den Gesetzesbeschlüssen zu beraten.
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