29.07.2014 10:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Unternehmensnachfolge: Ein komplexer Prozess mit viel Gestaltungsspielraum
Unternehmensnachfolge: Ein komplexer Prozess mit viel GestaltungsspielraumKurzfassung: Verabschiedet sich der Firmeninhaber in den Ruhestand, muss die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Meist bieten sich zwei Optionen: Verkaufen oder vererben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Möchte sich der Chef, also der Firmeninhaber, in absehbarer Zeit zur Ruhe setzen, muss die Frage der Unternehmensnachfolge geregelt werden. Ein komplexer Prozess, der viele - auch rechtliche - Fragen aufwirft.
Bei einem Familienbetrieb wird der Nachfolger häufig in der eigenen Verwandtschaft gesucht, weil der Betrieb in vertrauensvolle Hände übergeben werden soll. Dann kann das Unternehmen vererbt werden. Derzeit können Firmenerben dabei noch von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Allerdings könnte es damit schon in absehbarer Zeit vorbei sein. Derzeit wird diskutiert, ob Firmenerben im Vergleich zu Privaterben zu stark bevorzugt werden und dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Noch im Herbst wird mit einer neuen Regelung gerechnet. Denkbar, dass die Steuervergünstigungen dann erheblich eingeschränkt werden.
Um das Vermögen des Unternehmens im Erbschaftsfall zu schützen, sollte unbedingt ein im Erbrecht und Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Soll das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden, bieten sich zwei Optionen an. Der Betrieb wechselt gegen eine einmalige Zahlung der vereinbarten Kaufsumme den Besitzer oder es werden andere Zahlungsmodalitäten vereinbart, zum Beispiel regelmäßige Raten oder Rentenzahlungen. Denkbar ist auch die Firma an das eigene Management zu veräußern (Management-Buy-Out) oder an ein außenstehendes Management (Management-Buy-In). Bei jedem Verkauf sind die gestalterischen Möglichkeiten und auch steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Daher sollte der Verkauf eines Unternehmens immer gut durchdacht und vorbereitet sein.
Bei der Unternehmensnachfolge werden gleich mehrere Rechtsgebiete berührt. Fragen des Erbrechts und Familienrechts müssen ebenso beachtet werden wie steuerliche Regelungen. Ein Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern mit hoher Kompetenz in den unterschiedlichen Rechtsgebieten kann helfen, die Unternehmensnachfolge reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln. Sie können die Unternehmensnachfolge von Anfang an begleiten, ein passendes Konzept ausarbeiten und die Gestaltungsspielräume zum Wohl der Betroffenen ausschöpfen.
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
Bei einem Familienbetrieb wird der Nachfolger häufig in der eigenen Verwandtschaft gesucht, weil der Betrieb in vertrauensvolle Hände übergeben werden soll. Dann kann das Unternehmen vererbt werden. Derzeit können Firmenerben dabei noch von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Allerdings könnte es damit schon in absehbarer Zeit vorbei sein. Derzeit wird diskutiert, ob Firmenerben im Vergleich zu Privaterben zu stark bevorzugt werden und dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Noch im Herbst wird mit einer neuen Regelung gerechnet. Denkbar, dass die Steuervergünstigungen dann erheblich eingeschränkt werden.
Um das Vermögen des Unternehmens im Erbschaftsfall zu schützen, sollte unbedingt ein im Erbrecht und Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Soll das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden, bieten sich zwei Optionen an. Der Betrieb wechselt gegen eine einmalige Zahlung der vereinbarten Kaufsumme den Besitzer oder es werden andere Zahlungsmodalitäten vereinbart, zum Beispiel regelmäßige Raten oder Rentenzahlungen. Denkbar ist auch die Firma an das eigene Management zu veräußern (Management-Buy-Out) oder an ein außenstehendes Management (Management-Buy-In). Bei jedem Verkauf sind die gestalterischen Möglichkeiten und auch steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Daher sollte der Verkauf eines Unternehmens immer gut durchdacht und vorbereitet sein.
Bei der Unternehmensnachfolge werden gleich mehrere Rechtsgebiete berührt. Fragen des Erbrechts und Familienrechts müssen ebenso beachtet werden wie steuerliche Regelungen. Ein Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern mit hoher Kompetenz in den unterschiedlichen Rechtsgebieten kann helfen, die Unternehmensnachfolge reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln. Sie können die Unternehmensnachfolge von Anfang an begleiten, ein passendes Konzept ausarbeiten und die Gestaltungsspielräume zum Wohl der Betroffenen ausschöpfen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Unternehmensnachfolge: Ein komplexer Prozess mit viel Gestaltungsspielraum" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.