Kostenfalle Keller, IVD-Umfrage zu Wohnungsbesichtigungen

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Kurzfassung: Kostenfalle Keller, IVD-Umfrage zu Wohnungsbesichtigungen, Handlungs- und Verbesserungsbedarf bei Erneuerbaren Energien - auch in dieser Woche gab es wieder spannende Neuigkeiten aus der Immobilienbranche, die im immonewsfeed thematisiert wurden.
[wavepoint e.K. - 21.08.2014] Kostenfalle Keller, IVD-Umfrage zu Wohnungsbesichtigungen, Handlungs- und Verbesserungsbedarf bei Erneuerbaren Energien - auch in dieser Woche gab es wieder spannende Neuigkeiten aus der Immobilienbranche, die im immonewsfeed thematisiert wurden.

Bis ein Mietvertrag unterschrieben ist, besichtigen Interessenten durchschnittlich acht Wohnungen - dies geht aus einer Umfrage des Immobilienverbands IVD hervor. In Großstädten mit über einer halben Million Einwohner liegt die Zahl dem Verband zufolge mit im Schnitt 9,19 Wohnungen noch etwas höher, in kleineren Städten dagegen darunter. Wer in Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern eine Mietwohnung sucht, besichtigt vor Unterzeichnung eines Mietvertrages immerhin 6,7 Wohnungen. Laut IVD zeigt die Umfrage, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen in Großstädten höher ist und hier ein großer Bedarf besteht.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Hausbauern, ein Baugrundgutachten über die Beschaffung des Baugrundes anfertigen und vertraglich fixieren zu lassen, auf dessen Basis ein Keller sachgemäß geplant und errichtet werden kann. Viele Schlüsselfertiganbieter würden bei Erstellung des Angebots vom Idealfall eines trockenen Kellers ausgehen und häufig mit zu niedrigen Kosten für den Kellerbau kalkulieren, so der Verband. Wasser in der Baugrube, also der so genannte Grundwasserlastfall, kann Zusatzkosten von 15.000 bis 20.000 Euro verursachen.

Trotz der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bestünde weiterhin erheblicher Verbesserungs- und Handlungsbedarf zur Realisierung der Energiewende, meldet der Bundesverband Neue Energieanbieter e. V. (bne). So müsse zum Beispiel das Umlagesystem zur Finanzierung des EEG dringend reformiert und darüber hinaus die im EEG vorgesehene Verordnungsermächtigung beschlossen werden, um wettbewerbsfähige und moderne Lösungen zu schaffen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit würden zukünftig flexible Kapazitäten aus Speichern, effizienten Kraftwerken und weitere Instrumente benötigt, so der bne.

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