Wegweiser Finanzberatung geht online

Kurzfassung: Wegweiser Finanzberatung geht online"Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren", sagt der Parlamentarische Staat ...
[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - 25.08.2014] Wegweiser Finanzberatung geht online

"Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren", sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.
Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den "Wegweiser-Finanzberatung" als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt.
Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen. Die Webseite www.wegweiser-finanzberatung.de gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden.
"Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist. Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.
Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff). Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den "Wegweiser-Finanzberatung".

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist ein Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des BMJV ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Im BMJV werden neue Gesetze und Verordnungen vorbereitet, bestehende Gesetze und Verordnungen verändert oder auch aufgehoben. Federführend ist das BMJV innerhalb der Bundesregierung vor allem für die "klassischen" Bereiche des Rechts. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) und das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Das BMJV ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hierbei ist das BMJV beratend tätig. Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung).Verstärkt widmet sich das BMJV dem durch den Vertrag von Amsterdam vereinbarten Aufbau und der Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres.Schließlich bereitet das BMJV die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richterinnen und Richter an drei der obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof) vor.Das BMJV ist Herausgeber des Bundesgesetzblattes und des Bundesanzeigers, die die amtlichen Verkündungsblätter des Bundes sind. Das BMJV nimmt zudem die automatisierte Dokumentation des Bundesrechts vor. Das BMJV ist an der juris GmbH mit beschränkter Haftung und der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH beteiligt. Außerdem führt das BMJV die Staatsaufsicht über folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Die Aufsicht über die Patentanwaltskammer führt das Deutsche Patent- und Markenamt, das eine nachgeordnete Behörde des BMJV ist.Zum BMJV gehört der Beauftragte für Menschenrechtsfragen, der für Grundsatzfragen der Menschenrechte und für die Durchführung internationaler menschenrechtlicher Konventionen zuständig ist und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt.
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