03.09.2014 14:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von DIE LINKE
Tarifeinheit: Nahles schafft Gesetzeslücke
Kurzfassung: Tarifeinheit: Nahles schafft GesetzeslückeZu den heutigen Meldungen, wonach Arbeitsministerin Nahles die geplante gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit abschwächen will, erklärt Bernd Riexinger, Vo ...
[DIE LINKE - 03.09.2014] Tarifeinheit: Nahles schafft Gesetzeslücke
Zu den heutigen Meldungen, wonach Arbeitsministerin Nahles die geplante gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit abschwächen will, erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
Auch wenn es auf gesetzlichem Wege keine Einschränkung des Streikrechts geben soll, kann dies faktisch doch geschehen. Mit der Ankündigung von Ministerin Nahles, ist die Kuh noch nicht vom Eis.
Wenn Ministerin Nahles gesetzlich festschreibt, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, schränkt sie zwar vielleicht das Streikrecht nicht direkt ein, öffnet aber das Tor hierfür. Sie sagt, die Gerichte sollen entscheiden, was die Konsequenzen der Regelung sind. Nahles schafft so bewusst eine Gesetzeslücke. Das ist politisch unverantwortlich. Zudem betreibt sie Augenwischerei. Denn selbst wenn die Minderheitengewerkschaft streiken darf, findet gemäß ihrer gesetzlichen Regelung das Ergebnis des Arbeitskampfes, nämlich der Tarifvertrag, keine Anwendung. Damit würde das Streikrecht faktisch doch eingeschränkt.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, auf eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit zu verzichten. Ich appelliere auch dringend an die DGB-Gewerkschaften, das Streikrecht nicht für organisationspolitische Interessen preiszugeben.
DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 24009 543 oder -4
Telefax: 030 24009 220
Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
URL: http://die-linke.de
Zu den heutigen Meldungen, wonach Arbeitsministerin Nahles die geplante gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit abschwächen will, erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
Auch wenn es auf gesetzlichem Wege keine Einschränkung des Streikrechts geben soll, kann dies faktisch doch geschehen. Mit der Ankündigung von Ministerin Nahles, ist die Kuh noch nicht vom Eis.
Wenn Ministerin Nahles gesetzlich festschreibt, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, schränkt sie zwar vielleicht das Streikrecht nicht direkt ein, öffnet aber das Tor hierfür. Sie sagt, die Gerichte sollen entscheiden, was die Konsequenzen der Regelung sind. Nahles schafft so bewusst eine Gesetzeslücke. Das ist politisch unverantwortlich. Zudem betreibt sie Augenwischerei. Denn selbst wenn die Minderheitengewerkschaft streiken darf, findet gemäß ihrer gesetzlichen Regelung das Ergebnis des Arbeitskampfes, nämlich der Tarifvertrag, keine Anwendung. Damit würde das Streikrecht faktisch doch eingeschränkt.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, auf eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit zu verzichten. Ich appelliere auch dringend an die DGB-Gewerkschaften, das Streikrecht nicht für organisationspolitische Interessen preiszugeben.
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