04.09.2014 14:27 Uhr in Gesellschaft & Familie von DIE LINKE
Notwendige Aufklärung ausgeblieben
Kurzfassung: Notwendige Aufklärung ausgebliebenDer Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landesgerichts Magdeburg bestätigt. D ...
[DIE LINKE - 04.09.2014] Notwendige Aufklärung ausgeblieben
Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landesgerichts Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:
Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH das Urteil des Magdeburger Landesgerichts: Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei ist somit der fahrlässigen Tötung schuldig und muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen.
Man kann nicht zufrieden sein mit dieser Entscheidung. Auch dann nicht, wenn man in Betracht zieht, dass auch ein Freispruch für den Beamten möglich gewesen wäre. Unklarheiten beim Hergang bleiben, Ungereimtheiten bleiben - nichts ist wirklich aufgeklärt. Und gerade diese Aufklärung wäre dringend notwendig gewesen. Nicht allein wegen der Klarheit in dem konkreten Fall, vielmehr noch aus Schuldigkeit gegenüber dem Opfer und seinen Angehörigen.
Mit der Entscheidung findet ein fast zehnjähriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen sein Ende. Das ist das eine. Ruhe findet danach niemand und die Chance für Aufklärung um die Todesumstände von Oury Jalloh ist endgültig vertan. Das ist das Traurige.
DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 24009 543 oder -4
Telefax: 030 24009 220
Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
URL: http://die-linke.de
Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landesgerichts Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:
Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH das Urteil des Magdeburger Landesgerichts: Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei ist somit der fahrlässigen Tötung schuldig und muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen.
Man kann nicht zufrieden sein mit dieser Entscheidung. Auch dann nicht, wenn man in Betracht zieht, dass auch ein Freispruch für den Beamten möglich gewesen wäre. Unklarheiten beim Hergang bleiben, Ungereimtheiten bleiben - nichts ist wirklich aufgeklärt. Und gerade diese Aufklärung wäre dringend notwendig gewesen. Nicht allein wegen der Klarheit in dem konkreten Fall, vielmehr noch aus Schuldigkeit gegenüber dem Opfer und seinen Angehörigen.
Mit der Entscheidung findet ein fast zehnjähriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen sein Ende. Das ist das eine. Ruhe findet danach niemand und die Chance für Aufklärung um die Todesumstände von Oury Jalloh ist endgültig vertan. Das ist das Traurige.
DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 24009 543 oder -4
Telefax: 030 24009 220
Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
URL: http://die-linke.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
08.12.2015 Verfahrenseröffnung ist gute Nachricht
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
DIE LINKE
10178 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
DIE LINKE
10178 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/die-linke-pressefach.html
Die Pressemeldung "Notwendige Aufklärung ausgeblieben" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Notwendige Aufklärung ausgeblieben" ist DIE LINKE, vertreten durch .