17.695 Asylanträge im August 2014

Kurzfassung: 17.695 Asylanträge im August 2014Im August 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 17.695 Asylanträge gestellt, 58,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat August 2013.Entsc ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 11.09.2014] 17.695 Asylanträge im August 2014

Im August 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
insgesamt 17.695 Asylanträge gestellt, 58,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat August 2013.
Entschieden hat das Bundesamt im August 2014 über die Anträge von 8.706 Personen. 2.427 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,9 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 543 Personen (6,2 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 198 Personen (2,3 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2014 17.695 Personen Asyl beantragt, davon 15.138 als Erstanträge und 2.557 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjah-resmonat um 6.518 Personen (58,3 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 1.736 Personen (-8,9 Prozent) gesunken.
Die Zahl der Asylerstanträge im August 2014 (15.138) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.502 Erstanträge) um 59,3 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (16.191 Erstanträge) um -6,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Eritrea und Serbien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im August 2014 (2.557) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.675) um 52,7 Prozent und sank gegenüber dem Vor-monat (3.240) um -21,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.
Im August 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 8.706 Personen (Vorjahresmonat: 8.515, Vormonat: 10.199) entschieden. 2.427 Personen (27,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 172 Personen (2,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.255 Personen (25,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im August 2014 erhielten 543 Personen (6,2 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2014 bei 198 Personen (2,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.462 Personen (28,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.076 Personen (35,3 Prozent).
II.Laufendes Jahr 2014
In der Zeit von Januar bis August 2014 haben insgesamt 115.737 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 99.592 als Erstanträge und 16.145 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (71.242 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 44.495 Personen (62,5 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 (99.592) stieg damit ge-genüber dem Vorjahreszeitraum (62.464 Erstanträge) um 59,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten acht Monaten 2014 (16.145) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (8.778) um 83,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.
Von Januar bis August 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 78.688 Entscheidungen (Vorjahr: 47.408) getroffen. Insgesamt 16.651 Personen (21,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.238 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 15.413 Personen (19,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 4.400 Personen (5,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2014 bei 1.312 Personen (1,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Auf-enthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 25.596 Personen (32,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 30.729 Personen (39,0 Prozent).
Ende August 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 132.974, davon 119.464 als Erstanträge und 13.510 als Folgeanträge (Vormonat: 122.763 anhängige Verfahren, davon 110.755 Erst- und 12.008 Folgeanträge; zum 31. August 2013: 73.964 anhängige Verfahren, davon 68.059 Erst- und 5.905 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

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