19.09.2014 11:57 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesrat
Gurtpflicht für Taxifahrer
Kurzfassung: Gurtpflicht für TaxifahrerDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen z ...
[Bundesrat - 19.09.2014] Gurtpflicht für Taxifahrer
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.
Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um. Zudem schafft sie aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.
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Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.
Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um. Zudem schafft sie aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.
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