19.09.2014 12:08 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesrat
Gesundheits- und Jugendschutz verbessern
Kurzfassung: Gesundheits- und Jugendschutz verbessernDer Bundesrat setzt sich für Verbesserungen beim Gesundheits- und Jugendschutz ein. In einer am 19. September 2014 gefassten Entschließung spricht er sich fü ...
[Bundesrat - 19.09.2014] Gesundheits- und Jugendschutz verbessern
Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen beim Gesundheits- und Jugendschutz ein. In einer am 19. September 2014 gefassten Entschließung spricht er sich für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit sogenannten E-Zigaretten und E-Shishas aus. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Schädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas nachzuweisen ist. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband der E-Zigarettenhersteller herbeigeführt werden. Ziel müsse es sein, die Abgabe der genannten Produkte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass Gesundheitsinstitute zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die genannten Produkte aufgrund ihrer Bestandteile - wie zum Beispiel Nikotin und andere chemische Substanzen - zu Abhängigkeit und erheblichen Gesundheitsschädigungen führen können. Da die gegenwärtige Rechtslage im Jugendschutz hierzu nicht eindeutig sei, sollten die bestehenden Jugendschutzvorschriften und die Nichtraucherschutzbestimmungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
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Leipziger Straße 3-4
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Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen beim Gesundheits- und Jugendschutz ein. In einer am 19. September 2014 gefassten Entschließung spricht er sich für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit sogenannten E-Zigaretten und E-Shishas aus. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Schädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas nachzuweisen ist. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband der E-Zigarettenhersteller herbeigeführt werden. Ziel müsse es sein, die Abgabe der genannten Produkte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass Gesundheitsinstitute zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die genannten Produkte aufgrund ihrer Bestandteile - wie zum Beispiel Nikotin und andere chemische Substanzen - zu Abhängigkeit und erheblichen Gesundheitsschädigungen führen können. Da die gegenwärtige Rechtslage im Jugendschutz hierzu nicht eindeutig sei, sollten die bestehenden Jugendschutzvorschriften und die Nichtraucherschutzbestimmungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
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