30.09.2014 11:52 Uhr in Energie & Umwelt und in Wissenschaft & Forschung von NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Offshore-Strom: Die Risiken steigen - Energiewende ein Potemkinsches Dorf
PlanwirtschaftKurzfassung: Das EEG verteilt die Gelder von Steuerzahlern und Stromkunden um zu den wenigen Windkraftprofiteuren.
[NAEB Stromverbraucherschutz e.V. - 30.09.2014] Windstrom von der mal stürmischen, mal ruhigen Nord- und Ostsee ist der teuerste unzuverlässige Strom, den die Ökostromindustrie zu bieten hat. Dieses "Rückgrat" der vermeintlichen Energiewende ist ein Potemkinsches Dorf. Nach dem Willen der Bundesregierung werden den Stromkunden und Steuerzahlern Kosten ohne Ende aufgebürdet. Die Förderungen auf Basis des planwirtschaftlichen und unsozialen EEG, dem Erneuerbaren Energien Gesetz, hat zu einem schnellen Bau von Windparks weitab von den Küsten geführt.
Schwankender Windstrom
Der Windstrom eines einzelnen Windkraftwerkes schwankt extrem und ist technisch wertlos, auch wenn der landesweite Gesamtertrag an Windstrom in der Summe wenig schwankt. Strom ist kein Stausee, sondern fließt wie durch eine enge Röhre in einem Stromkreis. Offshore-Windstrom kostet fünf mal so viel wie Strom aus Dampfkraftwerken, die dort stehen, wo die Stromkunden ihren Strom verbrauchen. Obwohl niemals konkurrenzfähig, besteht ein Abnahmezwang vorrangig vor technisch brauchbarem und weit preiswerterem konventionellem Strom. Weil niemand diesen Strom kaufen will, wird er an der Leipziger Strombörse zu Dumping-Preisen verkauft, verschenkt oder sogar mit einer Zuzahlung gehandelt. Die Kosten müssen trotzdem gedeckt werden, um diese Windkraftanlagen betreiben zu können. So steigen durch den Ökostromausbau der Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen und Biostromanlagen die Stromkosten immer schneller an.
Potemkinsche Dörfer
Die großen Stromerzeuger, viele Stadtwerke und Stromversorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen, Stahlwerke und Elektroindustrie, Hafenbetreiber und Wasserbauer, Investoren und Planer und noch weitere Gruppen wollen an diesem immer größer werdenden Kuchen teilhaben, den Stromkunden und Steuerzahler bezahlen. Sie planen, bauen, investieren und finanzieren Windparks auf hoher See samt Infrastruktur zum Bau der Anlagen. Um den Transport des Stromes an Land brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Per Gesetz wurden die Übertragungsnetzbetreiber zur Abnahme des Stroms auf hoher See verpflichtet. So werden die hohen Leitungskosten bis zur ersten Einspeisung an Land von rund 5 Cent pro Kilowattstunde in den Netzkosten versteckt, die in den Stromrechnungen enthalten sind.
Investitionen in den Sand gesetzt
Viele Akteure investierten wie gläubige Religionsfanatiker ohne Erfahrungen in die Offshore-Stromerzeugung. Das Errichten von Windgeneratoren dauert wesentlich länger als auf Land. Bei höherem Wellengang und stärkeren Winden müssen die Arbeiten unterbrochen werden. Die Kosten pro Kilowatt installierter Leistung auf See sind viermal höher als an der Küste. Siemens hatte die Kosten für die Konverteranlagen auf hoher See, die den Strom von den Windparks sammeln, transformieren und gleichrichten, um ihn dann über Seekabel an Land zu schicken, unterschätzt. Siemens hat sich mit einigen hundert Millionen Euro Verlust aus dem Offshore-Geschäft zurückgezogen.
Luftverschmutzung vom Feinsten
Dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT wird der Stromtransport an Land aufgebürdet. Die für den Windpark Riffgat geplante und genehmigte Stromtrasse führt durch ein Gebiet, in dem Munition aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde. Munition muss kostenträchtig entsorgt werden. Manchmal muss vor Ort gesprengt werden. Der Leitungsbau verzögerte sich dadurch um mehr als ein halbes Jahr. Der Windpark Riffgat konnte daher nicht fristgerecht angeschlossen werden. Dem Betreiber wurden trotzdem auf Kosten des Stromkunden die nicht gelieferten Kilowattstunden nach dem EEG vergütet. Damit die Windgeneratoren in der salzhaltigen Luft nicht korrodieren, mussten sie während der nicht möglichen Stromerzeugung mit ölgefeuerten Generatoren angetrieben werden, um die Lager zu schmieren.
Die Rechnung ohne die Naturgewalten gemacht
Aufgrund des EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Windparkbetreiber bei fehlendem oder defektem Netzanschluss den Strom zu vergüten, den sie theoretisch hätten liefern können. Anfang 2014 brannte es auf der Konverterplattform BorWin 1, über die mehrere Windparks ihren Strom in das Tennet Übertragungsnetz einspeisen. Verursacher des Kurzschlusses sollen die schwingenden Generatoren des Windparks Bard 1 [1] gewesen sein, die hohen Leistungsänderungen von Windstrom verursachen. Die Leistung des Windes ändert sich mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Schwingen 30 bis 60 Meter lange Rotorblätter in Windrichtung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde hin und her, so ist die Antriebsgeschwindigkeit beim Schwingen in Windrichtung um diesen Betrag geringer und beim Schwingen gegen die Windrichtung höher. Bei einer Windgeschwindigkeit von 10 Meter pro Sekunde wechselt dann die Leistung zwischen 70 Prozent und 130 Prozent der Windleistung. Diese hohen Leistungsschwankungen führten zur Überlastung und zum Schwelbrand im Kondensatorblock der Anlage. Kleine Rotorblätter haben dieses Problem nicht. Wegen der Kostenübernahme werden Ursachen schamhaft verschwiegen.
Unbeteiligte müssen zahlen
Die Windkraft-Lobby hat es geschafft, per Gesetz den Beweis über die Ursachen des Ausfalls der Stromableitung dem Netzbetreiber aufzuerlegen. In jedem Fall ist zunächst der Netzbetreiber verpflichtet, den Vergütungsausfall zu entschädigen. Im Zweifelsfall bleibt es einem Rechtsstreit vorbehalten, die Entschädigung wieder zurückzufordern, wenn der Windkraftbetreiber Verursacher des Schadens war. In diesem Fall wird der Windkraftbetreiber den Lieferanten der Windgeneratoren für die entgangene Einspeisevergütung haftbar machen. Hier liegen noch unbekannte Risiken für die Hersteller der Windgeneratoren wie auch für die Montagefirmen, die bei den hohen Summen schnell zur Insolvenz führen können. Nur auf einem Narrenschaff werden Unbeteiligte mit den Kosten der Eigentümer oder Verursacher belastet.
Unkalkulierbare Risiken
Die Risiken beim Offshore-Strom lassen die Investitionsbereitschaft für neue Windparks trotz vieler Subventionen sinken. Als Folgen werden die Investitionen für den Bau weiterer Offshore-Windparks notleidend. Davon dürfte auch die Dillinger Hütte betroffen sein, die mit ihrem Tochterunternehmen Steelwind in Nordenham-Blexen Rohrfundamente aus Stahl mit einem Durchmesser bis zu zehn Meter für große Wassertiefen herstellt. Es ist fraglich, ob die Investitionen von 175 Millionen Euro in diese Fertigungsstätte sich auszahlen. Der Vorstandsvorsitzende der Dillinger Hütte, Dr. Karlheinz Blessing, fordert dafür ein verlässliches EEG. Doch das ist nicht der Fall. Die nächste Änderung ist bereits für das Jahr 2016 geplant. Immer mehr Bundesbürger fordern die ersatzlose Streichung des EEG, weil der Strom sonst unbezahlbar wird und weil immer mehr Betriebe wegen hoher Stromkosten in das Ausland abwandern.
Insolvenzen frei Haus
Eine wachsende Anzahl an Unternehmen werden unter Verlusten ihre Aktivitäten für Offshore-Strom aufgeben. Die Folge werden viele Industrieruinen in den Hafenbereichen vor allem von Bremerhaven und Cuxhaven sein. Diese Städte haben große Industrieflächen an der Küste bereitgestellt und mit Steuergeldern finanziert, an denen Gründungspfähle, Masten und riesige Rotorblätter hergestellt und verschifft werden.
"Wir werden vermehrt Insolvenzen von Firmen erleben, die sich im Offshore-Stromgeschäft engagiert haben. Geld für den Rückbau der Betriebsstätten ist dann nicht mehr vorhanden. Die Hafenstädte müssen mit den Industrieruinen fertig werden - natürlich auf Kosten der Steuerzahler," sagt der Vorsitzende vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
Quelle:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/BARD_Offshore_1
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Schwankender Windstrom
Der Windstrom eines einzelnen Windkraftwerkes schwankt extrem und ist technisch wertlos, auch wenn der landesweite Gesamtertrag an Windstrom in der Summe wenig schwankt. Strom ist kein Stausee, sondern fließt wie durch eine enge Röhre in einem Stromkreis. Offshore-Windstrom kostet fünf mal so viel wie Strom aus Dampfkraftwerken, die dort stehen, wo die Stromkunden ihren Strom verbrauchen. Obwohl niemals konkurrenzfähig, besteht ein Abnahmezwang vorrangig vor technisch brauchbarem und weit preiswerterem konventionellem Strom. Weil niemand diesen Strom kaufen will, wird er an der Leipziger Strombörse zu Dumping-Preisen verkauft, verschenkt oder sogar mit einer Zuzahlung gehandelt. Die Kosten müssen trotzdem gedeckt werden, um diese Windkraftanlagen betreiben zu können. So steigen durch den Ökostromausbau der Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen und Biostromanlagen die Stromkosten immer schneller an.
Potemkinsche Dörfer
Die großen Stromerzeuger, viele Stadtwerke und Stromversorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen, Stahlwerke und Elektroindustrie, Hafenbetreiber und Wasserbauer, Investoren und Planer und noch weitere Gruppen wollen an diesem immer größer werdenden Kuchen teilhaben, den Stromkunden und Steuerzahler bezahlen. Sie planen, bauen, investieren und finanzieren Windparks auf hoher See samt Infrastruktur zum Bau der Anlagen. Um den Transport des Stromes an Land brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Per Gesetz wurden die Übertragungsnetzbetreiber zur Abnahme des Stroms auf hoher See verpflichtet. So werden die hohen Leitungskosten bis zur ersten Einspeisung an Land von rund 5 Cent pro Kilowattstunde in den Netzkosten versteckt, die in den Stromrechnungen enthalten sind.
Investitionen in den Sand gesetzt
Viele Akteure investierten wie gläubige Religionsfanatiker ohne Erfahrungen in die Offshore-Stromerzeugung. Das Errichten von Windgeneratoren dauert wesentlich länger als auf Land. Bei höherem Wellengang und stärkeren Winden müssen die Arbeiten unterbrochen werden. Die Kosten pro Kilowatt installierter Leistung auf See sind viermal höher als an der Küste. Siemens hatte die Kosten für die Konverteranlagen auf hoher See, die den Strom von den Windparks sammeln, transformieren und gleichrichten, um ihn dann über Seekabel an Land zu schicken, unterschätzt. Siemens hat sich mit einigen hundert Millionen Euro Verlust aus dem Offshore-Geschäft zurückgezogen.
Luftverschmutzung vom Feinsten
Dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT wird der Stromtransport an Land aufgebürdet. Die für den Windpark Riffgat geplante und genehmigte Stromtrasse führt durch ein Gebiet, in dem Munition aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde. Munition muss kostenträchtig entsorgt werden. Manchmal muss vor Ort gesprengt werden. Der Leitungsbau verzögerte sich dadurch um mehr als ein halbes Jahr. Der Windpark Riffgat konnte daher nicht fristgerecht angeschlossen werden. Dem Betreiber wurden trotzdem auf Kosten des Stromkunden die nicht gelieferten Kilowattstunden nach dem EEG vergütet. Damit die Windgeneratoren in der salzhaltigen Luft nicht korrodieren, mussten sie während der nicht möglichen Stromerzeugung mit ölgefeuerten Generatoren angetrieben werden, um die Lager zu schmieren.
Die Rechnung ohne die Naturgewalten gemacht
Aufgrund des EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Windparkbetreiber bei fehlendem oder defektem Netzanschluss den Strom zu vergüten, den sie theoretisch hätten liefern können. Anfang 2014 brannte es auf der Konverterplattform BorWin 1, über die mehrere Windparks ihren Strom in das Tennet Übertragungsnetz einspeisen. Verursacher des Kurzschlusses sollen die schwingenden Generatoren des Windparks Bard 1 [1] gewesen sein, die hohen Leistungsänderungen von Windstrom verursachen. Die Leistung des Windes ändert sich mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Schwingen 30 bis 60 Meter lange Rotorblätter in Windrichtung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde hin und her, so ist die Antriebsgeschwindigkeit beim Schwingen in Windrichtung um diesen Betrag geringer und beim Schwingen gegen die Windrichtung höher. Bei einer Windgeschwindigkeit von 10 Meter pro Sekunde wechselt dann die Leistung zwischen 70 Prozent und 130 Prozent der Windleistung. Diese hohen Leistungsschwankungen führten zur Überlastung und zum Schwelbrand im Kondensatorblock der Anlage. Kleine Rotorblätter haben dieses Problem nicht. Wegen der Kostenübernahme werden Ursachen schamhaft verschwiegen.
Unbeteiligte müssen zahlen
Die Windkraft-Lobby hat es geschafft, per Gesetz den Beweis über die Ursachen des Ausfalls der Stromableitung dem Netzbetreiber aufzuerlegen. In jedem Fall ist zunächst der Netzbetreiber verpflichtet, den Vergütungsausfall zu entschädigen. Im Zweifelsfall bleibt es einem Rechtsstreit vorbehalten, die Entschädigung wieder zurückzufordern, wenn der Windkraftbetreiber Verursacher des Schadens war. In diesem Fall wird der Windkraftbetreiber den Lieferanten der Windgeneratoren für die entgangene Einspeisevergütung haftbar machen. Hier liegen noch unbekannte Risiken für die Hersteller der Windgeneratoren wie auch für die Montagefirmen, die bei den hohen Summen schnell zur Insolvenz führen können. Nur auf einem Narrenschaff werden Unbeteiligte mit den Kosten der Eigentümer oder Verursacher belastet.
Unkalkulierbare Risiken
Die Risiken beim Offshore-Strom lassen die Investitionsbereitschaft für neue Windparks trotz vieler Subventionen sinken. Als Folgen werden die Investitionen für den Bau weiterer Offshore-Windparks notleidend. Davon dürfte auch die Dillinger Hütte betroffen sein, die mit ihrem Tochterunternehmen Steelwind in Nordenham-Blexen Rohrfundamente aus Stahl mit einem Durchmesser bis zu zehn Meter für große Wassertiefen herstellt. Es ist fraglich, ob die Investitionen von 175 Millionen Euro in diese Fertigungsstätte sich auszahlen. Der Vorstandsvorsitzende der Dillinger Hütte, Dr. Karlheinz Blessing, fordert dafür ein verlässliches EEG. Doch das ist nicht der Fall. Die nächste Änderung ist bereits für das Jahr 2016 geplant. Immer mehr Bundesbürger fordern die ersatzlose Streichung des EEG, weil der Strom sonst unbezahlbar wird und weil immer mehr Betriebe wegen hoher Stromkosten in das Ausland abwandern.
Insolvenzen frei Haus
Eine wachsende Anzahl an Unternehmen werden unter Verlusten ihre Aktivitäten für Offshore-Strom aufgeben. Die Folge werden viele Industrieruinen in den Hafenbereichen vor allem von Bremerhaven und Cuxhaven sein. Diese Städte haben große Industrieflächen an der Küste bereitgestellt und mit Steuergeldern finanziert, an denen Gründungspfähle, Masten und riesige Rotorblätter hergestellt und verschifft werden.
"Wir werden vermehrt Insolvenzen von Firmen erleben, die sich im Offshore-Stromgeschäft engagiert haben. Geld für den Rückbau der Betriebsstätten ist dann nicht mehr vorhanden. Die Hafenstädte müssen mit den Industrieruinen fertig werden - natürlich auf Kosten der Steuerzahler," sagt der Vorsitzende vom Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
Quelle:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/BARD_Offshore_1
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Weitere Informationen
NAEB Stromverbraucherschutz e.V., Herr Heinrich Duepmann
Forststr. 15, 14163 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 70 2908; http://www.NAEB.de
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Autor der Pressemeldung "Offshore-Strom: Die Risiken steigen - Energiewende ein Potemkinsches Dorf" ist NAEB Stromverbraucherschutz e.V., vertreten durch Heinrich Duepmann.