10.10.2014 12:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Verschärfung des Sexualstrafrechts
Kurzfassung: Verschärfung des SexualstrafrechtsDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. In seiner Stellungnah ...
[Bundesrat - 10.10.2014] Verschärfung des Sexualstrafrechts
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. In seiner Stellungnahme begrüßt er ausdrücklich den Ansatz, das Strafrecht im Bereich der Kinderpornografie angemessen zu verschärfen. Gleichwohl bittet er, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
Zudem fordert er die Bundesregierung auf, nach erneuter Prüfung erkannte Strafbarkeitslücken bei nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen rasch zu schließen.
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern sollen künftig strafbar sein, ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren.
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Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. In seiner Stellungnahme begrüßt er ausdrücklich den Ansatz, das Strafrecht im Bereich der Kinderpornografie angemessen zu verschärfen. Gleichwohl bittet er, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erneut zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
Zudem fordert er die Bundesregierung auf, nach erneuter Prüfung erkannte Strafbarkeitslücken bei nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen rasch zu schließen.
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht in innerstaatliches Recht. Zudem besteht aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Entwurf führt daher weitere Verschärfungen in das Strafgesetzbuch ein. So soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem sollen schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Auch die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern sollen künftig strafbar sein, ohne jedoch den normalen Alltag von Eltern und Kindern zu kriminalisieren.
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