10.10.2014 12:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Finanzielle Folgen des Atomausstiegs
Kurzfassung: Finanzielle Folgen des AtomausstiegsDer Bundesrat fordert eine Überprüfung der Kosten für den Atomausstieg und die Milliarden-Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber. Mit einer am 10. Oktober 2014 ...
[Bundesrat - 10.10.2014] Finanzielle Folgen des Atomausstiegs
Der Bundesrat fordert eine Überprüfung der Kosten für den Atomausstieg und die Milliarden-Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber. Mit einer am 10. Oktober 2014 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, unabhängige Studien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Kosten transparent darlegen. Zudem soll sie die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erhöhten Transparenz gegenüber den finanz- und atomrechtlichen Aufsichtsbehörden verpflichten und dafür sorgen, dass die Betreiber die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöhen.
Die Länder bitten die Bundesregierung auch, zu prüfen, inwieweit eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu schaffen ist, die kurzfristig gewährleistet, dass die KKW-Betreibergesellschaften eine Insolvenzversicherung für Abbau und Entsorgung schaffen. Wesentlicher Inhalt der Prüfung soll auch die Frage sein, wie zu gewährleisten ist, dass im Fall einer Insolvenz einer einzelnen Gesellschaft der jeweilige Mutterkonzern für alle Verbindlichkeiten einzustehen hat.
KKW-Betreibergesellschaften öffentlich finanzierter Reaktoren sollen von den vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen sein.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat fordert eine Überprüfung der Kosten für den Atomausstieg und die Milliarden-Rückstellungen der Kraftwerksbetreiber. Mit einer am 10. Oktober 2014 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, unabhängige Studien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Kosten transparent darlegen. Zudem soll sie die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erhöhten Transparenz gegenüber den finanz- und atomrechtlichen Aufsichtsbehörden verpflichten und dafür sorgen, dass die Betreiber die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöhen.
Die Länder bitten die Bundesregierung auch, zu prüfen, inwieweit eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu schaffen ist, die kurzfristig gewährleistet, dass die KKW-Betreibergesellschaften eine Insolvenzversicherung für Abbau und Entsorgung schaffen. Wesentlicher Inhalt der Prüfung soll auch die Frage sein, wie zu gewährleisten ist, dass im Fall einer Insolvenz einer einzelnen Gesellschaft der jeweilige Mutterkonzern für alle Verbindlichkeiten einzustehen hat.
KKW-Betreibergesellschaften öffentlich finanzierter Reaktoren sollen von den vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen sein.
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