10.10.2014 13:18 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat fordert Verbesserungen am Asylbewerberleistungsgesetz
Kurzfassung: Bundesrat fordert Verbesserungen am AsylbewerberleistungsgesetzDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerbe ...
[Bundesrat - 10.10.2014] Bundesrat fordert Verbesserungen am Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellung genommen.
Er bemängelt, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Leistungen Differenzierungen zwischen verschiedenen Personengruppen vornimmt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat fordert, die Differenzierungen so zu verändern, dass sie den verfassungskonformen Rahmen einhalten.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die neuen Leistungssätze wurden von der Bundesregierung daher - auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen wie Essenspakete erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, soll das geplante Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
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Er bemängelt, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Leistungen Differenzierungen zwischen verschiedenen Personengruppen vornimmt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat fordert, die Differenzierungen so zu verändern, dass sie den verfassungskonformen Rahmen einhalten.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die neuen Leistungssätze wurden von der Bundesregierung daher - auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen wie Essenspakete erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, soll das geplante Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen.
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