31.10.2014 09:18 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Startschuss für EasyPASS-Kooperation mit Hong Kong
Kurzfassung: Startschuss für EasyPASS-Kooperation mit Hong KongEinfaches Reisen dank der automatisierten Grenzkontrolle zwischen Deutschland und Hong Kong ab November 2014Ab dem 1. November 2014 können deutsche ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 31.10.2014] Startschuss für EasyPASS-Kooperation mit Hong Kong
Einfaches Reisen dank der automatisierten Grenzkontrolle zwischen Deutschland und Hong Kong ab November 2014
Ab dem 1. November 2014 können deutsche Staatsangehörige in Hong Kong das automatisierte Grenzkontrollverfahren "e-Channel" nutzen. Hierfür genügt eine einmalige Registrierung am Hong Kong International Airport oder dem Macau Ferry Terminal. Im Gegenzug können Inhaber eines Reisepasses der Hong Kong Special Administrative Region an deutschen Flughäfen durch die automatisierte Grenzkontrolle EasyPASS einreisen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung in den Servicebüros der Bundespolizei. Bisher ist dies an den Flughäfen in Frankfurt/Main und München möglich, weitere Flughäfen folgen.
Grundlage der Kooperation zwischen Deutschland und Hong Kong ist eine gemeinsame Absichtserklärung über die wechselseitige Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren vom 20. Mai 2014. Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden und eine zweimonatige Probephase erfolgreich verlief, wird nun mit dem Regelbetrieb begonnen.
Mit der deutschlandweiten Einführung von EasyPASS wird die Grenzkontrolle beschleunigt. Alle volljährigen Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die einen elektronischen Reisepass besitzen, können die EasyPASS-Kontrollspuren schon heute ohne vorherige Registrierung nutzen. Darüber hinaus kann EasyPASS auch mit dem deutschen elektronischen Personalausweis genutzt werden. EasyPASS-Nutzer profitieren direkt von den zusätzlichen eGates für das automatisierte Kontrollverfahren, so dass auch für die übrigen Reisenden geringere Wartezeiten die Folge sind. Die Nutzung der eGates ist freiwillig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website www.easypass.de bzw. www.easypass.eu (in englischer Sprache).
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Einfaches Reisen dank der automatisierten Grenzkontrolle zwischen Deutschland und Hong Kong ab November 2014
Ab dem 1. November 2014 können deutsche Staatsangehörige in Hong Kong das automatisierte Grenzkontrollverfahren "e-Channel" nutzen. Hierfür genügt eine einmalige Registrierung am Hong Kong International Airport oder dem Macau Ferry Terminal. Im Gegenzug können Inhaber eines Reisepasses der Hong Kong Special Administrative Region an deutschen Flughäfen durch die automatisierte Grenzkontrolle EasyPASS einreisen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung in den Servicebüros der Bundespolizei. Bisher ist dies an den Flughäfen in Frankfurt/Main und München möglich, weitere Flughäfen folgen.
Grundlage der Kooperation zwischen Deutschland und Hong Kong ist eine gemeinsame Absichtserklärung über die wechselseitige Nutzung von automatisierten Grenzkontrollverfahren vom 20. Mai 2014. Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden und eine zweimonatige Probephase erfolgreich verlief, wird nun mit dem Regelbetrieb begonnen.
Mit der deutschlandweiten Einführung von EasyPASS wird die Grenzkontrolle beschleunigt. Alle volljährigen Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die einen elektronischen Reisepass besitzen, können die EasyPASS-Kontrollspuren schon heute ohne vorherige Registrierung nutzen. Darüber hinaus kann EasyPASS auch mit dem deutschen elektronischen Personalausweis genutzt werden. EasyPASS-Nutzer profitieren direkt von den zusätzlichen eGates für das automatisierte Kontrollverfahren, so dass auch für die übrigen Reisenden geringere Wartezeiten die Folge sind. Die Nutzung der eGates ist freiwillig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website www.easypass.de bzw. www.easypass.eu (in englischer Sprache).
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