06.11.2014 09:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft
Kurzfassung: Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in KraftDas Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 06.11.2014] Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft
Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.
Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von 29a AsylVfG eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.
Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu:
"Wenn wir unserer humanitären Verantwortung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft gerecht werden wollen, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass bei nicht Schutzbedürftigen der Aufenthalt in Deutschland möglichst schnell beendet wird. Das Gesetz ist hier ein wichtiger Baustein. Asylanträge aus diesen Staaten können nun schneller bearbeitet und die Aufenthalte von Antragsstellern aus diesen Staaten in Deutschland schneller beendet werden. Außerdem erwarte ich, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen zu einer erheblichen Kostenentlastung führen wird".
Des Weiteren wird durch das Gesetz die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und Ausländern, die eine Duldung besitzen, die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt. Hierdurch sollen sie früher die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
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Mail: presse@bmi.bund.de
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Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.
Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von 29a AsylVfG eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.
Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu:
"Wenn wir unserer humanitären Verantwortung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft gerecht werden wollen, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass bei nicht Schutzbedürftigen der Aufenthalt in Deutschland möglichst schnell beendet wird. Das Gesetz ist hier ein wichtiger Baustein. Asylanträge aus diesen Staaten können nun schneller bearbeitet und die Aufenthalte von Antragsstellern aus diesen Staaten in Deutschland schneller beendet werden. Außerdem erwarte ich, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen zu einer erheblichen Kostenentlastung führen wird".
Des Weiteren wird durch das Gesetz die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und Ausländern, die eine Duldung besitzen, die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt. Hierdurch sollen sie früher die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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