07.11.2014 11:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Kurzfassung: Bekämpfung des internationalen TerrorismusDas Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes kann Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschl ...
[Bundesrat - 07.11.2014] Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Das Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes kann Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 7. November 2014.
Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen.
Dies betraf zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht. Mit dem Gesetz sind die beanstandeten Punkte nunmehr verfassungskonform ausgestaltet.
Es soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.11.2014
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Das Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes kann Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 7. November 2014.
Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen.
Dies betraf zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht. Mit dem Gesetz sind die beanstandeten Punkte nunmehr verfassungskonform ausgestaltet.
Es soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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