07.11.2014 12:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder
Kurzfassung: Strafbefreiende Selbstanzeige für SteuersünderDer Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv. In seiner Sitzung am 7. November 2014 erhob er ge ...
[Bundesrat - 07.11.2014] Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv. In seiner Sitzung am 7. November 2014 erhob er gegen die Pläne keine Einwendungen.
Der Gesetzentwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Grundlage sind auf der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossene Eckpunkte.
Künftig soll Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.
Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv. In seiner Sitzung am 7. November 2014 erhob er gegen die Pläne keine Einwendungen.
Der Gesetzentwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Grundlage sind auf der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossene Eckpunkte.
Künftig soll Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.
Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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