07.11.2014 16:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Mietpreisbremse
Kurzfassung: MietpreisbremseDie Länder sehen bei den Pänen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse noch Verbesserungspotenzial. In ihrer Stellungnahme vom 7. November 2014 bedauern sie, dass der Entwurf keine ne ...
[Bundesrat - 07.11.2014] Mietpreisbremse
Die Länder sehen bei den Pänen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse noch Verbesserungspotenzial. In ihrer Stellungnahme vom 7. November 2014 bedauern sie, dass der Entwurf keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthält. Sie fordern die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah Vorschläge vorzulegen. Zudem kritisieren sie die geplanten Regelungen zur Rückzahlung überzahlter Mieten für Wohnungen mit Mietpreisbegrenzung. Die Pläne erschwerten den Mietern die Wahrnehmung ihrer Rechte und schafften Anreize für Vermieter, bei Vertragsabschluss die Mieten nicht ordnungsgemäß zu berechnen. Die Vermieter sollten deshalb zur Rückzahlung überhöhter Mieten bereits von Beginn des Mietverhältnisses an verpflichtet sein.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Im Gesetz sei lediglich festzulegen, dass solche Gebiete dann vorliegen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das Weitere sei den Landesregierungen zu überlassen.
Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag.
Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 - für höchstens fünf Jahre - Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.
Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt" gelten. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine Entlastung der Mieter um jährlich insgesamt mehr als 850 Millionen Euro. Über 570 Millionen Euro sollen allein auf der eingesparten Maklercourtage beruhen.
Die Länder hatten bereits im Sommer letzten Jahres einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten und die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip gefordert. Am 7. Juni 2013 brachten sie entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag ein (BR-Drs 177/13(B) und 459/13(B)), die dieser in der abgelaufenen 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr verabschiedete.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.11.2014
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
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Die Länder sehen bei den Pänen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse noch Verbesserungspotenzial. In ihrer Stellungnahme vom 7. November 2014 bedauern sie, dass der Entwurf keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthält. Sie fordern die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah Vorschläge vorzulegen. Zudem kritisieren sie die geplanten Regelungen zur Rückzahlung überzahlter Mieten für Wohnungen mit Mietpreisbegrenzung. Die Pläne erschwerten den Mietern die Wahrnehmung ihrer Rechte und schafften Anreize für Vermieter, bei Vertragsabschluss die Mieten nicht ordnungsgemäß zu berechnen. Die Vermieter sollten deshalb zur Rückzahlung überhöhter Mieten bereits von Beginn des Mietverhältnisses an verpflichtet sein.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Im Gesetz sei lediglich festzulegen, dass solche Gebiete dann vorliegen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das Weitere sei den Landesregierungen zu überlassen.
Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag.
Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 - für höchstens fünf Jahre - Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.
Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt" gelten. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine Entlastung der Mieter um jährlich insgesamt mehr als 850 Millionen Euro. Über 570 Millionen Euro sollen allein auf der eingesparten Maklercourtage beruhen.
Die Länder hatten bereits im Sommer letzten Jahres einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten und die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip gefordert. Am 7. Juni 2013 brachten sie entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag ein (BR-Drs 177/13(B) und 459/13(B)), die dieser in der abgelaufenen 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr verabschiedete.
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