28.11.2014 10:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen
Kurzfassung: Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machenDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.Es streicht ...
[Bundesrat - 28.11.2014] Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.
Es streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.
Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.
Es streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.
Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
16.10.2015 Neue Vorsitzende für Europakammer
15.10.2015 Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
08.09.2015 Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen" ist Bundesrat, vertreten durch .