03.12.2014 12:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht und zur Aufenthaltsbeendigung
Kurzfassung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht und zur AufenthaltsbeendigungDie Bundesregierung hat heute in Umsetzung wesentlicher aufenthaltsrechtlicher Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag den vo ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 03.12.2014] Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht und zur Aufenthaltsbeendigung
Die Bundesregierung hat heute in Umsetzung wesentlicher aufenthaltsrechtlicher Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.
Im Rahmen einer kohärenten und ausgewogenen Migrationsstrategie ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, um die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen zu meistern.
"Nach dem Gesetz zu den Sicheren Herkunftsstaaten ist dies ein weiterer wichtiger Beitrag für Klarheit und Gerechtigkeit in der Flüchtlingspolitik in Deutschland. Gerechtigkeit, die auch erforderlich ist, um die Zustimmung zur Zuwanderung und der Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland zu sichern und zu stärken. Das Gesetz hat eine einladende und eine abweisende Botschaft. Beide sind Teil einer Gesamtstrategie" so Bundesinnenminister de Maizière.
Der Gesetzentwurf zielt einerseits darauf ab, die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder die schutzbedürftig sind. Das Signal an diese Menschen ist: Ihr seid in Deutschland willkommen.
Mit dem Gesetzentwurf wird daher u.a. erstmalig eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen, um nachhaltige Integrationsleistungen von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel anzuerkennen. Nach einem achtjährigen Aufenthalt, bei Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren Aufenthalt, soll ein Bleiberecht gewährt werden, u. a. wenn der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist, hinreichende mündliche Deutschkenntnisse vorliegen und keine erheblichen Straftaten verübt wurden. Auch die Möglichkeiten eines Aufenthaltsrechts für gut integrierte jugendliche oder heranwachsende Ausländer werden weiter verbessert.
Andererseits ist der Gesetzentwurf auch darauf ausgerichtet, bestehende Ausreise-pflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchzusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht daher verschiedene Rechtsänderungen vor, um die Durch-setzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zu verbessern. Diese Regelungen betreffen insbesondere verbesserte Möglichkeiten der Identitätsklärung des Ausländers sowie die Möglichkeit der Verhängung von schengenweit geltenden Einreise- und Aufenthaltsverboten bei missbräuchlicher Asylantragstellung.
Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Die Bundesregierung hat heute in Umsetzung wesentlicher aufenthaltsrechtlicher Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.
Im Rahmen einer kohärenten und ausgewogenen Migrationsstrategie ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, um die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen zu meistern.
"Nach dem Gesetz zu den Sicheren Herkunftsstaaten ist dies ein weiterer wichtiger Beitrag für Klarheit und Gerechtigkeit in der Flüchtlingspolitik in Deutschland. Gerechtigkeit, die auch erforderlich ist, um die Zustimmung zur Zuwanderung und der Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland zu sichern und zu stärken. Das Gesetz hat eine einladende und eine abweisende Botschaft. Beide sind Teil einer Gesamtstrategie" so Bundesinnenminister de Maizière.
Der Gesetzentwurf zielt einerseits darauf ab, die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder die schutzbedürftig sind. Das Signal an diese Menschen ist: Ihr seid in Deutschland willkommen.
Mit dem Gesetzentwurf wird daher u.a. erstmalig eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen, um nachhaltige Integrationsleistungen von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel anzuerkennen. Nach einem achtjährigen Aufenthalt, bei Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren Aufenthalt, soll ein Bleiberecht gewährt werden, u. a. wenn der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist, hinreichende mündliche Deutschkenntnisse vorliegen und keine erheblichen Straftaten verübt wurden. Auch die Möglichkeiten eines Aufenthaltsrechts für gut integrierte jugendliche oder heranwachsende Ausländer werden weiter verbessert.
Andererseits ist der Gesetzentwurf auch darauf ausgerichtet, bestehende Ausreise-pflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchzusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht daher verschiedene Rechtsänderungen vor, um die Durch-setzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zu verbessern. Diese Regelungen betreffen insbesondere verbesserte Möglichkeiten der Identitätsklärung des Ausländers sowie die Möglichkeit der Verhängung von schengenweit geltenden Einreise- und Aufenthaltsverboten bei missbräuchlicher Asylantragstellung.
Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen.
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