11.12.2014 11:24 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum deutsch-polnischen Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden
Kurzfassung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum deutsch-polnischen Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und ZollbehördenDie Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 11.12.2014] Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum deutsch-polnischen Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden beschlossen. Mit dem Gesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen.
Innenminister de Maizière dazu: "Kriminalität macht an nationalen Grenzen keinen Halt. Durch eine enge Kooperation mit unseren Nachbarn erreichen wir eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Mit dem Abkommen schaffen wir verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden in Deutschland und Polen."
Das neue Abkommen wird den derzeit geltenden deutsch-polnischen Polizeivertrag vom 18. Februar 2002 ersetzen. Dieser stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Republik Polen und bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück. Daher war eine Fortentwicklung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit erforderlich geworden.
Auch auf polnischer Seite muss das Parlament dem Abkommen noch zustimmen. Die Parteien unterrichten sich gegenseitig auf diplomatischem Wege darüber, dass jeweils die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der letzten Note in Kraft. Ein Inkrafttreten des Abkommens im Sommer 2015 wird angestrebt.
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Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden beschlossen. Mit dem Gesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen.
Innenminister de Maizière dazu: "Kriminalität macht an nationalen Grenzen keinen Halt. Durch eine enge Kooperation mit unseren Nachbarn erreichen wir eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Mit dem Abkommen schaffen wir verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden in Deutschland und Polen."
Das neue Abkommen wird den derzeit geltenden deutsch-polnischen Polizeivertrag vom 18. Februar 2002 ersetzen. Dieser stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Republik Polen und bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück. Daher war eine Fortentwicklung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit erforderlich geworden.
Auch auf polnischer Seite muss das Parlament dem Abkommen noch zustimmen. Die Parteien unterrichten sich gegenseitig auf diplomatischem Wege darüber, dass jeweils die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der letzten Note in Kraft. Ein Inkrafttreten des Abkommens im Sommer 2015 wird angestrebt.
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