15.12.2014 13:52 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Studie zum Scoring veröffentlicht
Kurzfassung: Studie zum Scoring veröffentlichtDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern haben heute die Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 15.12.2014] Studie zum Scoring veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern haben heute die Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen" veröffentlicht. Die Studie wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe auf Basis einer Befragung von rund 2000 repräsentativ ausgewählten Personen erstellt. Ziel der Studie war insbesondere die Evaluation der im Jahr 2009 novellierten datenschutzrechtlichen Regelungen für Auskunfteien und das Scoring.
Nach den Feststellungen der Studie sind die Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Scoringverfahren gemischt. Rund ein Drittel der Befragten hat im Jahr 2013 bei Auskunfteien eine Eigenauskunft eingeholt. Viele Befragte bemängelten, dass gespeicherte Daten falsch oder unvollständig gewesen seien, dass die Bonitätsauskünfte nicht verständlich oder die Scorewerte nicht gerecht gewesen seien.
Die Autoren der Studie leiten aus ihren Erkenntnissen verschiedene Empfehlungen ab. So sollten die Auskunfteien in einem Zulassungs- und Registrierungsverfahren ihr Geschäftskonzept und die für das Scoring erhobenen Daten beschreiben. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität von Scoringverfahren sollten gesetzlich festgelegt werden. Besonders sensible bzw. potenziell diskriminierende Merkmale sollten beim Scoring nicht verwendet werden dürfen. Für die Frage, ob eine weitere Speicherung der Daten zulässig ist, sollten taggenaue Löschfristen gelten.
Dazu Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: "Die Studie hat einmal mehr bestätigt, wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring ist. Wir nehmen die Ergebnisse der Studie ernst, denn das Scoring ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von fundamentaler Bedeutung. Es darf nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhält, eine Wohnung nicht anmieten kann oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen kann."
Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, rückte die Untersuchung in den europäischen Zusammenhang: "Wir verhandeln auf EU-Ebene gerade eine große Datenschutzreform. Dabei befassen wir uns mit denselben Fragen, die auch die Studie aufgeworfen hat. Wir haben in Deutschland für das Kreditscoring sehr viel speziellere Regelungen, als sie derzeit in der EU diskutiert werden. Das neue EU-Recht wird aber das deutsche Recht ersetzen. Daher müssen wir darauf achten, dass wir unser bisheriges Datenschutzniveau erhalten."
Mit der Veröffentlichung wird der Öffentlichkeit und damit auch den Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden, den Datenschutzbehörden und der Wissenschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und ein Diskussionsprozess eröffnet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern werden die Ergebnisse der Studie, die Praxis der Auskunfteien und Möglichkeiten zu Verbesserungen für die Verbraucher Anfang kommenden Jahres auf einer Veranstaltung zum Thema Scoring mit den betroffenen Kreisen erörtern.
Die Studie kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de abgerufen werden.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern haben heute die Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen" veröffentlicht. Die Studie wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe auf Basis einer Befragung von rund 2000 repräsentativ ausgewählten Personen erstellt. Ziel der Studie war insbesondere die Evaluation der im Jahr 2009 novellierten datenschutzrechtlichen Regelungen für Auskunfteien und das Scoring.
Nach den Feststellungen der Studie sind die Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Scoringverfahren gemischt. Rund ein Drittel der Befragten hat im Jahr 2013 bei Auskunfteien eine Eigenauskunft eingeholt. Viele Befragte bemängelten, dass gespeicherte Daten falsch oder unvollständig gewesen seien, dass die Bonitätsauskünfte nicht verständlich oder die Scorewerte nicht gerecht gewesen seien.
Die Autoren der Studie leiten aus ihren Erkenntnissen verschiedene Empfehlungen ab. So sollten die Auskunfteien in einem Zulassungs- und Registrierungsverfahren ihr Geschäftskonzept und die für das Scoring erhobenen Daten beschreiben. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität von Scoringverfahren sollten gesetzlich festgelegt werden. Besonders sensible bzw. potenziell diskriminierende Merkmale sollten beim Scoring nicht verwendet werden dürfen. Für die Frage, ob eine weitere Speicherung der Daten zulässig ist, sollten taggenaue Löschfristen gelten.
Dazu Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: "Die Studie hat einmal mehr bestätigt, wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring ist. Wir nehmen die Ergebnisse der Studie ernst, denn das Scoring ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von fundamentaler Bedeutung. Es darf nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhält, eine Wohnung nicht anmieten kann oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen kann."
Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, rückte die Untersuchung in den europäischen Zusammenhang: "Wir verhandeln auf EU-Ebene gerade eine große Datenschutzreform. Dabei befassen wir uns mit denselben Fragen, die auch die Studie aufgeworfen hat. Wir haben in Deutschland für das Kreditscoring sehr viel speziellere Regelungen, als sie derzeit in der EU diskutiert werden. Das neue EU-Recht wird aber das deutsche Recht ersetzen. Daher müssen wir darauf achten, dass wir unser bisheriges Datenschutzniveau erhalten."
Mit der Veröffentlichung wird der Öffentlichkeit und damit auch den Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden, den Datenschutzbehörden und der Wissenschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und ein Diskussionsprozess eröffnet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern werden die Ergebnisse der Studie, die Praxis der Auskunfteien und Möglichkeiten zu Verbesserungen für die Verbraucher Anfang kommenden Jahres auf einer Veranstaltung zum Thema Scoring mit den betroffenen Kreisen erörtern.
Die Studie kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de abgerufen werden.
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