19.12.2014 11:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder
Kurzfassung: Strafbefreiende Selbstanzeige für SteuersünderAb 1. Januar 2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2014 dem Änderung ...
[Bundesrat - 19.12.2014] Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder
Ab 1. Januar 2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2014 dem Änderungsgesetz zu, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.
Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt das Gesetz die Verjährung auf zehn Jahre aus.
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Leipziger Straße 3-4
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Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Künftig bleibt Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt das Gesetz die Verjährung auf zehn Jahre aus.
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