19.12.2014 11:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern
Kurzfassung: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessernDer Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es kann damit nach Unterzeic ...
[Bundesrat - 19.12.2014] Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern
Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es kann damit nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Gauck am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
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Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens.
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