19.12.2014 11:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft
Kurzfassung: Neuregelung zur Optionspflicht tritt in KraftAm morgigen 20. Dezember tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Nach der Neuregelung müssen sich in Deutschland ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 19.12.2014] Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft
Am morgigen 20. Dezember tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Nach der Neuregelung müssen sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgrund ihrer Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Mit dem Gesetz, das eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, wird sowohl der besonderen Situation der in Deutschland aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern als auch der Bedeutung der Staatsangehörigkeit für das Gemeinwesen Rechnung getragen. Das Gesetz bietet eine verwaltungstechnisch gut handhabbare Lösung, indem es für das nach der Neuregelung geforderte "Aufwachsen in Deutschland" einen leicht nachweisbaren Schulabschluss oder eine Aufenthaltszeit von acht Jahren ausreichen lässt.
Die neue gesetzliche Regelung gilt für alle Betroffenen, deren Optionsverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht bereits durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit aufgrund der früheren Regelung abgeschlossen ist. Wer nach altem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit aufgegeben hat und nach neuem Recht nicht optionspflichtig wäre, kann wieder eingebürgert werden oder vor Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten.
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Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
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Mail: presse@bmi.bund.de
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Am morgigen 20. Dezember tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Nach der Neuregelung müssen sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgrund ihrer Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Mit dem Gesetz, das eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, wird sowohl der besonderen Situation der in Deutschland aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern als auch der Bedeutung der Staatsangehörigkeit für das Gemeinwesen Rechnung getragen. Das Gesetz bietet eine verwaltungstechnisch gut handhabbare Lösung, indem es für das nach der Neuregelung geforderte "Aufwachsen in Deutschland" einen leicht nachweisbaren Schulabschluss oder eine Aufenthaltszeit von acht Jahren ausreichen lässt.
Die neue gesetzliche Regelung gilt für alle Betroffenen, deren Optionsverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht bereits durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit aufgrund der früheren Regelung abgeschlossen ist. Wer nach altem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit aufgegeben hat und nach neuem Recht nicht optionspflichtig wäre, kann wieder eingebürgert werden oder vor Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten.
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