19.12.2014 15:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Haushalt 2015
Kurzfassung: Haushalt 2015Der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 ist beschlossen. Der Bundesrat billigte ihn am 19. Dezember 2014. Das Haushaltsgesetz sieht Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro vor. Erstmals seit 196 ...
[Bundesrat - 19.12.2014] Haushalt 2015
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 ist beschlossen. Der Bundesrat billigte ihn am 19. Dezember 2014. Das Haushaltsgesetz sieht Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro vor. Erstmals seit 1969 liegt damit ein Haushalt mit einer "schwarzen Null", also ohne neue Schulden vor. Er tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass der Bundestag die Mittel für den Regionalverkehr nicht erhöht hat. Dringend erforderlich sei die Anpassung an den nachgewiesenen Bedarf in Höhe von 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015. Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesrat bereits in einem eigenen Gesetzentwurf - BR-Drs. 557/14(B) erhoben.
Zudem macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Beseitigung von Rüstungsaltlasten stark belastete Länder finanziell überfordert. Er verweist auf seinen Gesetzentwurf - BR-Drs 282/14 (B) - und macht nochmals deutlich, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Die Länder bitten die Bundesregierung daher nachdrücklich, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen.
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Leipziger Straße 3-4
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Deutschland
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Der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 ist beschlossen. Der Bundesrat billigte ihn am 19. Dezember 2014. Das Haushaltsgesetz sieht Ausgaben von 299,1 Milliarden Euro vor. Erstmals seit 1969 liegt damit ein Haushalt mit einer "schwarzen Null", also ohne neue Schulden vor. Er tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass der Bundestag die Mittel für den Regionalverkehr nicht erhöht hat. Dringend erforderlich sei die Anpassung an den nachgewiesenen Bedarf in Höhe von 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015. Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesrat bereits in einem eigenen Gesetzentwurf - BR-Drs. 557/14(B) erhoben.
Zudem macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Beseitigung von Rüstungsaltlasten stark belastete Länder finanziell überfordert. Er verweist auf seinen Gesetzentwurf - BR-Drs 282/14 (B) - und macht nochmals deutlich, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Die Länder bitten die Bundesregierung daher nachdrücklich, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen.
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