17.02.2015 11:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Stiftung Warentest
Reiseversicherungen: Worauf es im Schadenfall ankommt
Kurzfassung: Reiseversicherungen: Worauf es im Schadenfall ankommtWer mit einer Reiseversicherung in den Urlaub fährt, sollte wissen, worauf es im Schadenfall ankommt. Denn für Versicherte ist es nicht immer ein ...
[Stiftung Warentest - 17.02.2015] Reiseversicherungen: Worauf es im Schadenfall ankommt
Wer mit einer Reiseversicherung in den Urlaub fährt, sollte wissen, worauf es im Schadenfall ankommt. Denn für Versicherte ist es nicht immer einfach, ihr Geld zurück zu bekommen, wie ein Fall in der März-Ausgabe zeigt. Finanztest gibt Ratschläge für den Notfall.
Sehr gute Auslandsreise-Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn er für die Genesung sinnvoll ist. Um die Leistungen auch zu bekommen, muss einiges beachtet werden.
Im Schadenfall sollte man zum Beispiel so schnell wie möglich den Versicherer kontaktieren: Wer sich nicht abspricht, bleibt leicht auf den Kosten sitzen. Und wer im Urlaub Arztkosten vorschießen muss, sollte alle Belege aufheben und darauf achten, dass Name, Diagnose, Therapie, Behandlungszeitraum und Medikamente auf allen Rechnungen stehen.
Für die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung gilt: Bei Absage der Reise wegen Krankheit am besten ein Attest vom Arzt einholen.
Der ausführliche Bericht erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.02.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/reiseversicherung abrufbar.
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: (030) 26 31-0
Telefax: (030) 26 31-27 27
Mail: email@stiftung-warentest.de
URL: http://www.test.de
Wer mit einer Reiseversicherung in den Urlaub fährt, sollte wissen, worauf es im Schadenfall ankommt. Denn für Versicherte ist es nicht immer einfach, ihr Geld zurück zu bekommen, wie ein Fall in der März-Ausgabe zeigt. Finanztest gibt Ratschläge für den Notfall.
Sehr gute Auslandsreise-Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn er für die Genesung sinnvoll ist. Um die Leistungen auch zu bekommen, muss einiges beachtet werden.
Im Schadenfall sollte man zum Beispiel so schnell wie möglich den Versicherer kontaktieren: Wer sich nicht abspricht, bleibt leicht auf den Kosten sitzen. Und wer im Urlaub Arztkosten vorschießen muss, sollte alle Belege aufheben und darauf achten, dass Name, Diagnose, Therapie, Behandlungszeitraum und Medikamente auf allen Rechnungen stehen.
Für die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung gilt: Bei Absage der Reise wegen Krankheit am besten ein Attest vom Arzt einholen.
Der ausführliche Bericht erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.02.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/reiseversicherung abrufbar.
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