Neue Bundesrichter gewählt

Kurzfassung: Neue Bundesrichter gewähltZu der Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjustizminister Maas: "Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof ...
[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - 05.03.2015] Neue Bundesrichter gewählt

Zu der Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjustizminister Maas: "Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht sowie den Bundesfinanzhof insgesamt 15 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt: Für den Bundesgerichtshof sind vier Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht fünf Richter und für den Bundesfinanzhof zwei Richterinnen und zwei Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich."
Zu der Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjustizminister Maas: "Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht sowie den Bundesfinanzhof insgesamt 15 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt: Für den Bundesgerichtshof sind vier Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht fünf Richter und für den Bundesfinanzhof zwei Richterinnen und zwei Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich."
Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:
Bundesgerichtshof:
Dr. Falk Bernau
Dr. Heike Bußmann
Alexandra Haberkamp
Dr. Ulrike Liebert
Ulrike Müller
Dr. Frank Tiemann
Bundesverwaltungsgericht:
Dr. Carsten Günther
Dr. Peter Martini
Dr. Franz Schemmer
Dr. Robert Seegmüller
Dr. Carsten Tegethoff
Bundesfinanzhof:
Dr. Horst-Dieter Fumi
Dr. Anette Kugelmüller-Pugh
Dr. Alois Nacke
Michaela Teller
Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gemacht werden. Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist ein Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des BMJV ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Im BMJV werden neue Gesetze und Verordnungen vorbereitet, bestehende Gesetze und Verordnungen verändert oder auch aufgehoben. Federführend ist das BMJV innerhalb der Bundesregierung vor allem für die "klassischen" Bereiche des Rechts. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) und das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Das BMJV ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hierbei ist das BMJV beratend tätig. Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung).Verstärkt widmet sich das BMJV dem durch den Vertrag von Amsterdam vereinbarten Aufbau und der Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres.Schließlich bereitet das BMJV die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richterinnen und Richter an drei der obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof) vor.Das BMJV ist Herausgeber des Bundesgesetzblattes und des Bundesanzeigers, die die amtlichen Verkündungsblätter des Bundes sind. Das BMJV nimmt zudem die automatisierte Dokumentation des Bundesrechts vor. Das BMJV ist an der juris GmbH mit beschränkter Haftung und der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH beteiligt. Außerdem führt das BMJV die Staatsaufsicht über folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Die Aufsicht über die Patentanwaltskammer führt das Deutsche Patent- und Markenamt, das eine nachgeordnete Behörde des BMJV ist.Zum BMJV gehört der Beauftragte für Menschenrechtsfragen, der für Grundsatzfragen der Menschenrechte und für die Durchführung internationaler menschenrechtlicher Konventionen zuständig ist und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt.
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