06.03.2015 12:38 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesrat
Bundesrat stimmt rezeptfreier 'Pille danach' mit Auflagen zu
Kurzfassung: Bundesrat stimmt rezeptfreier "Pille danach" mit Auflagen zuDer Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie "Pille danach" freigemacht. Am 6. März 2015 stimmte er einer entsprechenden Verordnung der B ...
[Bundesrat - 06.03.2015] Bundesrat stimmt rezeptfreier "Pille danach" mit Auflagen zu
Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie "Pille danach" freigemacht. Am 6. März 2015 stimmte er einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu - allerdings unter Auflagen. Die Länder fordern als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot einzuführen, um sicherzustellen, dass die Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich eingenommen werden. Dies sei über einen Versandhandel typischerweise nicht zu gewährleisten. Zudem seien für die gebotene sorgfältige Beratung ausschließlich die Apotheken zuständig, die in dieser sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten müssten. Eine Beratung über Online-Fragebögen sei in diesen Fällen weder sachgerecht noch ausreichend, argumentiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann - wie vorgesehen - am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 (BR-Drucksachen 555 und 705/13 (Beschluss)) gefordert.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie "Pille danach" freigemacht. Am 6. März 2015 stimmte er einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu - allerdings unter Auflagen. Die Länder fordern als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot einzuführen, um sicherzustellen, dass die Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich eingenommen werden. Dies sei über einen Versandhandel typischerweise nicht zu gewährleisten. Zudem seien für die gebotene sorgfältige Beratung ausschließlich die Apotheken zuständig, die in dieser sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten müssten. Eine Beratung über Online-Fragebögen sei in diesen Fällen weder sachgerecht noch ausreichend, argumentiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann - wie vorgesehen - am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht bereits im Juli und November 2013 (BR-Drucksachen 555 und 705/13 (Beschluss)) gefordert.
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