06.03.2015 14:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen
Kurzfassung: Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellenDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen ...
[Bundesrat - 06.03.2015] Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben. Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben. Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.
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