25.03.2015 11:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
Kurzfassung: Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport- Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen.Hierzu erklärt Bundesminister ...
[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - 25.03.2015] Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
- Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen.
Hierzu erklärt Bundesminister Heiko Maas:
"In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis. Für Leistungssportler werden das Selbstdoping und der Besitz von Dopingmitteln in Zukunft unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit von Hintermännern wird verschärft.
Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein Statement ist für den sauberen Sport und eine Kampfansage an das Doping im Spitzensport.
Sport lebt vom fairen Wettkampf. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil. Wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports. Doping ist keine Bagatelle. Doping hat viele Sportler um verdiente Siege und einige Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Wir freuen uns, dass wir von sehr vielen Athleten große Unterstützung bekommen haben. Je mehr Athleten sich gegen Doping aussprechen, desto besser. Unser gemeinsames Signal muss sein: Doping hat im Sport nichts zu suchen.
Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die Olympiabewerbung Hamburgs. Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände: Alle wollen saubere Spiele. Es darf keine Siege und Medaillen mehr um jeden Preis geben. Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen. Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt."
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden. Darin werden die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote werden um neue Tatbegehungsweisen ("herstellen", "Handel treiben", "veräußern", "abgeben", "in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen") deutlich erweitert.
Der Gesetzentwurf verbietet auch ausdrücklich die Anwendung von Dopingmethoden und schafft erstmalig ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings. Damit werden gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen.
Außerdem soll künftig der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings ohne mengenmäßige Beschränkung strafbar sein. Voraussetzung ist, dass mit den Dopingmitteln beabsichtigt wird, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports Vorteile zu verschaffen.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf legitimiert die Sportsgerichtbarkeit, indem die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern klargestellt wird.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: +49 3018 580-0
Telefax: +49 3018 580-9525
Mail: poststelle@bmj.bund.de
- Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen.
Hierzu erklärt Bundesminister Heiko Maas:
"In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis. Für Leistungssportler werden das Selbstdoping und der Besitz von Dopingmitteln in Zukunft unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit von Hintermännern wird verschärft.
Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein Statement ist für den sauberen Sport und eine Kampfansage an das Doping im Spitzensport.
Sport lebt vom fairen Wettkampf. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil. Wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports. Doping ist keine Bagatelle. Doping hat viele Sportler um verdiente Siege und einige Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Wir freuen uns, dass wir von sehr vielen Athleten große Unterstützung bekommen haben. Je mehr Athleten sich gegen Doping aussprechen, desto besser. Unser gemeinsames Signal muss sein: Doping hat im Sport nichts zu suchen.
Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die Olympiabewerbung Hamburgs. Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände: Alle wollen saubere Spiele. Es darf keine Siege und Medaillen mehr um jeden Preis geben. Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen. Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten einen Vorteil haben gegenüber Bewerbern, bei denen es keine solchen Gesetze gibt."
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden. Darin werden die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote werden um neue Tatbegehungsweisen ("herstellen", "Handel treiben", "veräußern", "abgeben", "in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen") deutlich erweitert.
Der Gesetzentwurf verbietet auch ausdrücklich die Anwendung von Dopingmethoden und schafft erstmalig ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings. Damit werden gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen.
Außerdem soll künftig der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings ohne mengenmäßige Beschränkung strafbar sein. Voraussetzung ist, dass mit den Dopingmitteln beabsichtigt wird, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports Vorteile zu verschaffen.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf legitimiert die Sportsgerichtbarkeit, indem die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern klargestellt wird.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: +49 3018 580-0
Telefax: +49 3018 580-9525
Mail: poststelle@bmj.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 3018 580-0;
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 3018 580-0;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
24.04.2015 Kampf gegen den Terror wird verstärkt
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-justiz-und-für-verbraucherschutz-bmjv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport" ist Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), vertreten durch .