27.03.2015 10:24 Uhr in Computer & Internet von Bundesrat
Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche Verwaltung
Kurzfassung: Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche VerwaltungDie Frauenquote ist beschlossen. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das die Quote zum 1. Januar 2016 in den ...
[Bundesrat - 27.03.2015] Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche Verwaltung
Die Frauenquote ist beschlossen. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das die Quote zum 1. Januar 2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen einführt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).
Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Die Frauenquote ist beschlossen. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das die Quote zum 1. Januar 2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen einführt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).
Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.
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