15.04.2015 11:00 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des deutsch-tschechischem Polizeiabkommen zu
Kurzfassung: Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des deutsch-tschechischem Polizeiabkommen zuDie Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 15.04.2015] Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des deutsch-tschechischem Polizeiabkommen zu
Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung ("deutsch-tschechischer Polizeivertrag") zugestimmt.
Hierzu Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Der neue Vertrag erweitert die Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Polizei und des Zolls zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik und ermöglicht so eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die Verhandlungen mit meinem tschechischen Kollegen verliefen von Anfang an sehr gut. Uns war wichtig, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und auszuweiten. In zahlreichen Bereichen sind wir über den bestehenden europäischen Rechtsrahmen hinausgegangen. So erreichen wir gemeinsam mehr Sicherheit für die Bürger auf beiden Seiten der Grenze."
Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück.
Der neue Vertrag hat das Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzuentwickeln und hierbei den Zoll stärker als bisher mit einzubeziehen. Die Verhandlungen haben im Januar 2013 begonnen und konnten im Januar dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dem Vertrag werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden geschaffen. Insbesondere enthält er erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei. So sind in Zukunft z.B. gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat unter Leitung und in der Regel in Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaates nach dessen Recht möglich. Im Bereich der justiziellen Rechtshilfe sind durch diesen Vertrag insbesondere die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Observation überarbeitet und ergänzt.
Der Vertrag soll am 28. April 2015 in Prag unterzeichnet werden. Die Inkraftsetzung des Vertrags setzt auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative des Grundgesetzes sowie das Einverständnis der Länder voraus.
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Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
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Mail: presse@bmi.bund.de
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Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung ("deutsch-tschechischer Polizeivertrag") zugestimmt.
Hierzu Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Der neue Vertrag erweitert die Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Polizei und des Zolls zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik und ermöglicht so eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die Verhandlungen mit meinem tschechischen Kollegen verliefen von Anfang an sehr gut. Uns war wichtig, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und auszuweiten. In zahlreichen Bereichen sind wir über den bestehenden europäischen Rechtsrahmen hinausgegangen. So erreichen wir gemeinsam mehr Sicherheit für die Bürger auf beiden Seiten der Grenze."
Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück.
Der neue Vertrag hat das Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzuentwickeln und hierbei den Zoll stärker als bisher mit einzubeziehen. Die Verhandlungen haben im Januar 2013 begonnen und konnten im Januar dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dem Vertrag werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden geschaffen. Insbesondere enthält er erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei. So sind in Zukunft z.B. gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat unter Leitung und in der Regel in Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaates nach dessen Recht möglich. Im Bereich der justiziellen Rechtshilfe sind durch diesen Vertrag insbesondere die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Observation überarbeitet und ergänzt.
Der Vertrag soll am 28. April 2015 in Prag unterzeichnet werden. Die Inkraftsetzung des Vertrags setzt auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative des Grundgesetzes sowie das Einverständnis der Länder voraus.
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