15.04.2015 17:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Rot-grüner Senat in Hamburg - Was bedeutet die Hamburg-Wahl für den Bund?
Kurzfassung: Rot-grüner Senat in Hamburg - Was bedeutet die Hamburg-Wahl für den Bund?Die Hamburger Bürgerschaft hat am 15. April 2015 Olaf Scholz im Amt des Ersten Bürgermeisters bestätigt und den neuen rot- ...
[Bundesrat - 15.04.2015] Rot-grüner Senat in Hamburg - Was bedeutet die Hamburg-Wahl für den Bund?
Die Hamburger Bürgerschaft hat am 15. April 2015 Olaf Scholz im Amt des Ersten Bürgermeisters bestätigt und den neuen rot-grünen Senat vereidigt. Scholz, der bisher eine SPD-Alleinregierung führte, arbeitet nun in einer Koalition mit den Grünen zusammen. Wird es die "GroKo" also künftig schwerer haben, ihre Gesetze durch den Bundesrat zu bringen?
Steigt der Einfluss der Grünen in der Bundespolitik? Und warum haben die Änderungen im Hamburger Senat eigentlich überhaupt Auswirkungen auf den Bund?
Verzahnung von Bund und Ländern
Über den Bundesrat wirken die Landesregierungen an der Gesetzgebung des Bundes mit. Zustimmungsbedürftige Gesetze brauchen dort eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Einspruchsgesetze können mit derselben Stimmzahl in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Daher sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat für den Bund grundsätzlich von Bedeutung - auch wenn dort nicht vorrangig entlang Parteilinien, sondern primär nach Landesinteressen entschieden wird.
Keine Änderung an der Gestaltungsmehrheit
Schon vor der Hamburg-Wahl hatten Länder, die dem "GroKo-Lager" zugerechnet werden, weil sie allein oder gemeinsam von SPD und Union geführt werden, keine eigene absolute Mehrheit, sondern nur 27 Stimmen. Diese Zahl verringert sich nun auf 24 für schwarz-rot: Die drei Hamburger Stimmen wechseln künftig in den Block der "neutralen" Länder, in denen die Grünen oder die LINKE mitregieren.
Bundestag und Bundesregierung müssen für Zustimmungsgesetze also weiterhin bei den Bundesländern werben - was ihnen bisher allerdings ganz gut gelungen ist: In der laufenden Legislaturperiode scheiterte noch kein einziges Gesetz am Bundesrat.
Enthaltung für den Koalitionsfrieden
Und wie ist es mit dem gestiegenen Einfluss der Grünen? Sie sind nun immerhin an neun Landesregierungen beteiligt. Allerdings reicht allein das noch nicht aus, um Gesetze im Vermittlungsausschuss nach ihren Wünschen umarbeiten zu lassen. Denn auch dafür bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Und wenn einer der Koalitionspartner die kritische Haltung gegen ein Gesetz nicht teilt, enthält sich das Land bei der Abstimmung im Bundesrat - so ist es in den Koalitionsverträgen vereinbart.
Mehr Anträge in den Fachausschüssen?
Steigen könnte eventuell die Anzahl der Anträge in den Fachausschüssen. Denn dort gilt das reine Ressortprinzip. Die grünen Landesminister könnten also bei den Vorbereitungen für die Plenarsitzung ihre Haltung gegenüber einem Regierungsentwurf oder einem Bundestagsbeschluss deutlicher zum Ausdruck bringen, ganz unabhängig von Rücksichtnahmen auf den jeweiligen Koalitionspartner.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
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Deutschland
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Die Hamburger Bürgerschaft hat am 15. April 2015 Olaf Scholz im Amt des Ersten Bürgermeisters bestätigt und den neuen rot-grünen Senat vereidigt. Scholz, der bisher eine SPD-Alleinregierung führte, arbeitet nun in einer Koalition mit den Grünen zusammen. Wird es die "GroKo" also künftig schwerer haben, ihre Gesetze durch den Bundesrat zu bringen?
Steigt der Einfluss der Grünen in der Bundespolitik? Und warum haben die Änderungen im Hamburger Senat eigentlich überhaupt Auswirkungen auf den Bund?
Verzahnung von Bund und Ländern
Über den Bundesrat wirken die Landesregierungen an der Gesetzgebung des Bundes mit. Zustimmungsbedürftige Gesetze brauchen dort eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Einspruchsgesetze können mit derselben Stimmzahl in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Daher sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat für den Bund grundsätzlich von Bedeutung - auch wenn dort nicht vorrangig entlang Parteilinien, sondern primär nach Landesinteressen entschieden wird.
Keine Änderung an der Gestaltungsmehrheit
Schon vor der Hamburg-Wahl hatten Länder, die dem "GroKo-Lager" zugerechnet werden, weil sie allein oder gemeinsam von SPD und Union geführt werden, keine eigene absolute Mehrheit, sondern nur 27 Stimmen. Diese Zahl verringert sich nun auf 24 für schwarz-rot: Die drei Hamburger Stimmen wechseln künftig in den Block der "neutralen" Länder, in denen die Grünen oder die LINKE mitregieren.
Bundestag und Bundesregierung müssen für Zustimmungsgesetze also weiterhin bei den Bundesländern werben - was ihnen bisher allerdings ganz gut gelungen ist: In der laufenden Legislaturperiode scheiterte noch kein einziges Gesetz am Bundesrat.
Enthaltung für den Koalitionsfrieden
Und wie ist es mit dem gestiegenen Einfluss der Grünen? Sie sind nun immerhin an neun Landesregierungen beteiligt. Allerdings reicht allein das noch nicht aus, um Gesetze im Vermittlungsausschuss nach ihren Wünschen umarbeiten zu lassen. Denn auch dafür bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Und wenn einer der Koalitionspartner die kritische Haltung gegen ein Gesetz nicht teilt, enthält sich das Land bei der Abstimmung im Bundesrat - so ist es in den Koalitionsverträgen vereinbart.
Mehr Anträge in den Fachausschüssen?
Steigen könnte eventuell die Anzahl der Anträge in den Fachausschüssen. Denn dort gilt das reine Ressortprinzip. Die grünen Landesminister könnten also bei den Vorbereitungen für die Plenarsitzung ihre Haltung gegenüber einem Regierungsentwurf oder einem Bundestagsbeschluss deutlicher zum Ausdruck bringen, ganz unabhängig von Rücksichtnahmen auf den jeweiligen Koalitionspartner.
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